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Holz im Außenbereich wirksam schützen

Holz ist in. Im Haus und vor allem am Haus: Fassaden, an Dachüberständen, an Pergolen und Carports, an Zäunen und Rankgittern, an Fenster und Türen. Fertige Elemente sind meistens vorhanden - es bleibt aber noch einiges zu tun. Wer nicht den Malermeister hinzuziehen will, sollte nun nicht das erstbeste und billigste Mittel kaufen, um (gut gemeint) das Holz zu schützen. Aus diesem Grund bringen wir hier einen Beitrag von Dr. Josef Theo Hein, der nicht nur Bauphysiker ist, sondern auch Malermeister und der die Anwendungstechnik des Holzschutzspezialisten DYRUP leitet.

Bläueschutz - bis vier Anstriche erforderlich
Wie sind neue Holzelemente zu behandeln?
Bei Renovierungsbeschichtung vorher prüfen und überlegen
Was bei masshaltigen Bauteilen zu beachten ist
Die Beschichtung von nicht masshaltigen Bauteilen
Für das Eindringvermögen von Imprägnierungen, Bläueschutzgrundierung und Dünnschichtlasuren sowie deren Verankerung im Holz spielt die Holzfeuchtigkeit eine entscheidende Rolle.

Holzfeuchte von Bauholz


nach DIN 4074 (Bauholz für Holzbauteile)
trocken
halbtrocken
halbtrocken
frisch
bis 20%
bis 30%
bis 35% bei Querschnitten über 200 cm²
unbegrenzt, meist über 40%
Die Holzfeuchte von freistehendem Holz ohne Wetterschutz beträgt etwa 18%, von kammergetrocknetem Holz etwa 10 bis 12%. Deshalb ist es ratsam, vor Beginn der Beschichtungsarbeit immer zuerst die Holzfeuchte zu messen

In der Praxis haben sich für diffusionsoffene Beschichtungssysteme auf nicht maßhaltigen Holzbauteilen Holzfeuchten von ca. 20 Prozent als unproblematisch erwiesen - sowohl bei Nadelholz als auch bei Laubholz. Bei deckenden Beschichtungen auf maßhaltigen Bauteilen soll die Holzfeuchte bei Nadelhölzern 15 Prozent und bei Laubhölzern 12 Prozent in 5 mm Tiefe gemessen nicht überschreiten (VOB/C DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten, Abschnitt 3.1.1). Werden diese Holzfeuchtigkeitswerte auch bei nicht maßhaltigem Holz eingehalten, so ist dies nur von Vorteil.

Mit steigender Holzfeuchtigkeit verschlechtert sich die Verankerung der Beschichtungen in den Holzfasern. Ist eine Holzfeuchtigkeit im Bereich der Fasersättigung erreicht, so kann sich weder eine wasserbasierte noch eine lösemittelhaltige Grundierung, Imprägnierlasur oder Bläueschutzgrundierung ausreichend verankern. Das ist bei 25 Prozent Holzfeuchte der Fall.

Der Fasersättigungsbereich läßt sich sehr einfach mit einem Kopierstift feststellen: Hat das Holz eine höhere Feuchtigkeit, beginnt der Strich auszubluten (zu verlaufen).

Bläueschutz - bis vier Anstriche erforderlich



Rohe bläuegefährdete Hölzer im Außenbereich sowie bei Innen- und Außenseiten von Fenstern und Außentüren müssen mit einem Bläueschutzmittel vorbehandelt werden. Dies gilt sowohl für die Erstbeschichtung als auch für die Renovierung - und zwar nur für das rohe Holz!

Welche rohen, unbehandelten Hölzer vor der Verwendung im Außenbereich einen Bläueschutz brauchen und welche nicht, zeigt die Tabelle.

Grundierung mit Bläueschutz

erforderlich für:

nicht erforderlich für:  

Fichte
Hemlock
Kiefer
Lärche
Light Meranti *)
Pitch Pine
Redwood
Sapelli-Mahagoni
Tanne
Western Red Cedar

*) schlechtere helle Qualitäten
Afromosia
Afzelia
Eiche
Framire
Mahagoni
Dark red Meranti
Teak


Die Verwendung eines Bläueschutzes ist ausschließlich von der Holzart und nicht von der vorgesehenen Beschichtung (Dünnschichtlasur, Dickschichtlasur, deckende Beschichtung) abhängig.

Die bestmögliche bläueschützende Penetration und die größtmögliche bläueschützende Barriere wird durch einen unpigmentierten Bläueschutzgrund erreicht. Jeder chemische Holzschutz ist jedoch direkt an die vorgeschriebene Einbringmenge gekoppelt.

Durch Schnelltauchen können in der Regel nur 40 bis 60 ml/m² aufgebracht werden. Beim Streichen sind es 60 bis 120ml/m² pro Anstrich. Sägerauhes Holz nimmt mehr Holzschutzgrund auf als glatt gehobeltes. Hydrogehobeltes Holz - ein neues Holzbearbeitungsverfahren, bei dem die Holzfasern sehr stark zusammengequetscht werden - kann nur wenig Flüssigkeit aufnehmen.

Bei jedem Holzschutzmittel, auch RAL-güteüberwachten, wird die Wirksamkeit jedoch nur dann erreicht, wenn die vorgeschriebene Wirkstoffmenge, die auch Grundlage der Wirksamkeitsbewertung war, aufgebracht worden ist. Wird eine Aufbringmenge von 250ml/m² vorgeschrieben, so ist diese in der Regel nicht mit zwei Anstrichen erreichbar. Dazu sind in der Regel vier Anstriche erforderlich! Dabei ist zu beachten, daß Imprägnierlasuren durch die Pigmentierung mit jedem weiteren Anstrich immer weniger Flüssigkeit penetrieren lassen, also auch Wirkstoffe nur vermindert eindringen können. UBA-registrierte Bläueschutzgründe erreichen in der Regel mit einem Anstrich die erforderliche Aufbringmenge und den Bläueschutz.

Die dekorative Gestaltung und der physikalische Langzeitschutz der Holzoberfläche vor Feuchtigkeit, UV-Strahlung und biologischem Angriff erfolgt durch die anschließende zwei- bis dreimalige Beschichtung mit einer Dünnschichtlasur, Dickschichtlasur oder Holzfarbe.





Wie sind neue Holzelemente zu behandeln?



Alle Holzbauteile im Außenbereich, die nach dem Einbau unzugänglich sind, müssen vor der Montage zumindest mit einem Bläueschutzgrund (nur Nadelholz), einer Grundbeschichtung und bei Fenstern zusätzlich mit einer Zwischenbeschichtung ausgestattet werden. Sonst kann später Feuchtigkeit Schäden verursachen. Der Holzlieferant bzw. der Bauteilhersteller muß deshalb mitteilen, ob das gelieferte Holz bereits vorbehandelt wurde oder ob es noch roh und unbehandelt ist. Mit den baustellenüblichen Mitteln ist dies in der Regel nicht festzustellen. Vor dem ersten Pinselstrich mit einer Holzbeschichtung müssen noch einige Vorarbeiten ausgeführt werden:

  • Scharfe Kanten müssen durch Rundung (2 mm Krümmungsradius) gebrochen werden.
  • Äste müssen fest verwachsen sein. Bei lasierenden Beschichtungen ist das Ausdübeln einzelner Äste erlaubt, bei deckenden Beschichtungen zwei Kettendübel bei nebeneinander liegenden Ästen.
  • Harzreste und harzreiche Hölzer werden mit einer Nitro-Universalverdünnung abgewaschen.
  • Bleistiftstriche und Markierungen werden bei lasierenden oder farblosen Beschichtungen entfernt (z. B. durch Schleifen).
  • Putzreste, Mörtelreste und Verschmutzungen werden porentief gereinigt.
  • Neue, unbehandelte Holzbauteile, die länger als vierzehn Tage der Witterung ausgesetzt waren, haben eine bereits geschädigte Oberfläche, die keine gute Verankerung der Beschichtung ermöglicht. Deshalb muß die gesamte Holzoberfläche mit feinem Schleifvlies oder Schleifpapier angeschliffen werden.
  • Gehobeltes Holz erhält eine gleichmäßige Oberfläche durch leichtes Anschleifen mit feinem Schleifpapier.
Mit einem leichten Zwischenschliff zwischen den einzelnen Beschichtungsgängen werden Holzfasern entfernt, die sich durch die Feuchtigkeit aus der Beschichtung hochgestellt haben. Es ist jedoch darauf zu achten, daß die Kanten nicht durchgeschliffen werden. Da diese Stellen schon generell einen dünneren Farbfilm haben, würde sonst die Haltbarkeit der Holzbeschichtung nicht ausreichen.





Bei Renovierungsbeschichtung vorher prüfen und überlegen



Eine Beschichtung blättert   Eine Beschichtung blättert ab:
Dies ist immer ein Zeichen dafür,
daß der Untergrund nicht tragfähig
ist, oder der Anstrich von der
Rückseite her von Feuchtigkeit unterwandert wurde.
Eine solche defekte Altbeschichtung
muß bei der Renovierung vollständig
bis auf das rohe Holz entfernt werden.
Eine bloße Reinigung der Fläche mit Drahtbürste wäre nicht ausreichend.


Vor einer Renovierungsbeschichtung ist der Untergrund, also die vorhandene Beschichtung, auf ausreichende Tragfähigkeit zu prüfen. Dies erfolgt am einfachsten mit dem Klebebandtest: Ein etwa 5 cm langes, transparentes Klebeband wird fest angedrückt und ruckartig wieder abgezogen. Haftschwache Beschichtungsteile bleiben am Klebeband hängen. Andere Methoden sind die Kratzprobe und die Gitterschnittprobe. Dieser bei Lackierungen häufig angewandte Test hat auf Holz aber nur eine beschränkte Aussagekraft, da beim Schneiden nicht nur die Beschichtung eingeritzt wird, sondern auch die Holzfasern. Im ungünstigsten Fall wird so nur die Festigkeit der Holzfasern und nicht die Anhaftung der Beschichtung geprüft.

Lose, nicht mehr tragfähige Beschichtungen müssen durch abschleifen, Abbrennen oder Abbeizen restlos entfernt werden.
Breite Holzrisse (z. B. in Fachwerkbalken) können mit artgleichem Holz ausgespänt werden. Hierbei ist besonders auf die Holzfeuchte zu achten. Mit einem zu feuchten Holz ist kein ausreichend dichter Anschluß möglich, da durch das Schwinden des Holzes beim Trocknen erneut Risse entstehen. Der Einsatz von Fugendichtungsmassen verstärkt die Gefahr des Auffeuchtens vom Holz.

Freiliegende Verschraubungen sind zu vermeiden: Schrauben und Nägel sollten versenkt und mit einem Holzdübel oder z. B. mit einer 2K-Polyurethan-Holzersatzmasse verschlossen werden. Nicht versenkte Nägel und Schrauben fördern das Eindringen von Feuchtigkeit ins Holz.

Durch das Eintreiben von Nägeln und Schrauben werden die Holzfasern angequetscht und es entstehen ungeschützte Risse, wodurch Feuchtigkeit ungehindert in das Holz eindringen kann: Das Holz feuchtet sich auf. Anstrichschäden bis hin zu Fäulnisschäden sind die Folge. Besonders hoch ist diese Gefahr bei horizontalen Holzbauteilen (z.B. Handläufe), die nach der Beschichtung mit Schrauben von oben befestigt werden.

Altes Holz wird durch Anstechen mit einem Messer auf Fäulnisschäden geprüft. Schadhaftes Holz muß ausgetauscht werden.

Vergrautes Holz muß bis auf die gesunde helle Substanz abgeschliffen werden. Die "Silberhärchen" sind ein Zeichen dafür, daß der Oberflächenschutz gegen UV-Strahlen nicht ausreichend war und daß Lignin angebaut werden konnte.

Holz im Außenbereich sollte nicht mit einer Spachtelmasse geglättet und aufgearbeitet werden. Hierdurch entsteht ein dampfsperrender Effekt, der zu Fäulnisschäden führen kann. Das gleiche gilt für dichte Beschichtungssysteme und sehr dicke, alte Beschichtungen.

Bei Fenstern ist auch der Zustand der Beschichtung an der Innenseite zu prüfen. Ist diese nicht mehr intakt, so kann vermehrt Feuchtigkeit in das Holz eindringen und zu Anstrichschäden wie Blasenbildung und Abblättern an der Außenseite führen. Ideal ist, wenn die Beschichtung auf der Fensterinnenseite dampfdichter ist, als die auf der Außenseite.

Der Untergrund muß frei von Ölen, Wachsen und Polituren sein. Sie würden die Benetzung und Haftung der neuen Beschichtung stören. Deshalb sind im Innenbereich vor allem bei Paneelen, Türen und Deckenvertäfelungen die Flächen vor der Beschichtung anzulaugen - entweder mit Salmiakwasser oder speziellen Anlaugern. Wurde die Oberfläche mit Wachs eingelassen, so ist selbst ein vollständiges Abschleifen in der Regel nicht ausreichend, um spätere Beschichtungsschäden auszuschließen. Sind Zweifel über die Art der alten Beschichtung vorhanden, sollte an einer nicht direkt sichtbaren Stelle ein Probeanstrich angelegt und auch die Haftfestigkeit geprüft werden.

Bei klebrigen Untergründen kann durch Überstreichen mit einem Spiritus- oder Nitrosperrgrund eine tragfähige Oberfläche erzielt werden, die dann z. B. mit Lackfarben weiterbehandelt werden kann.

Altanstriche mit chemischen Holzschutzmitteln oder Lasuren mit PCP, Lindan oder Permethrin können durch sogenannte "Maskierungsbeschichtungen" an der weiteren Ausdiffusion der Wirkstoffe in die Raumluft vermindert werden. Dies sind den Parkettlacken ähnliche, dichte Beschichtungen auf Basis Schellack, Polyurethan oder Polyurethan-Acryl. Wenn Zweifel bestehen, kann zumindest bei der Renovierung durch Verwendung eines wasserbasierten Parkettlacks statt einer Lasur die Diffusion vermindert werden.





Was bei maßhaltigen Bauteilen zu beachten ist



Besonders bei der Beschichtung von maßhaltigen Bauteilen muß die vorgeschriebene Holzfeuchte eingehalten werden.

Beschichtung von maßhaltigen Bauteilen Für die Beschichtung von maßhaltigen Bauteilen wie Fenster haben sich Systeme bewährt, die den Bläueschutz im Nadelholz mit einer wasserabweisenden pigmentierten Ventilationsschicht der Grenzfläche und einem physikalischen Langzeitschutz der Oberfläche kombinieren. Die klassischen Systeme bestehen aus drei Komponenten: Grundbeschichtung, Zwischenbeschichtung und Endbeschichtung.



Biologischer Schutz durch Fungizide gegen Bläue und ggf. auch holzzerstörende Pilze im Holz

Der biologische Schutz wird mit einem gut penetrierenden Bläueschutzgrund hergestellt. Mit diesem Mittel müssen auch die Innenseiten von Fenstern behandelt werden. Denn ein Fenster gilt als Gesamtbauteil und somit auch die Innenseiten als Außenbauteile nach DIN 68 800 (Holzschutz im Hochbau).
Eine unpigmentierte Grundierung hat in der Regel eine bessere Eindringung als pigmentierte Imprägnierlasuren. Sie bietet daher einen besseren, tiefenwirksamen Bläueschutz.

Wasserabweisende, pigmentierte Ventilationsschicht der Grenzfläche Holz

Zu diesen Zweck wird eine pigmentierte Dünnschichtlasur aufgetragen oder bei deckenden Beschichtungen eine entsprechende Zwischenbeschichtung. Sie soll das Eindringen vom flüssigem Wasser verhindern, aber die Abgabe von Wasserdampf aus dem Holz nicht bremsen. Bei speziellen Lasuren (z. B. Kompaktlasuren, die dampfdiffusionsoffener als echte Dickschichtlasuren sind) und Holzfarben kann diese Zwischenbeschichtung auch als Endbeschichtung eingesetzt werden.

Physikalischer Langzeitschutz der Holzoberfläche vor Abwitterung, Feuchtigkeit, UV-Strahlung und biologischem Angriff

Diese Schlußbeschichtung als Verschleißschicht erfolgt durch zweimaligen Auftrag einer Dickschichtlasur, Kompaktlasur oder als deckende Beschichtung mit einer Holzfarbe oder Acryllack.

Das so angewendete System ist die Umsetzung selektiven Holzschutzes. Der Biozidgehalt der Schlußbeschichtung kann dadurch deutlich reduziert werden.

Dieses Beschichtungssystem kann sowohl mit dem Pinsel an der Baustelle als auch in der Schreinereiwerkstatt oder in der Fensterfabrik im Tauch-, Flut- oder Spritzverfahren aufgebracht werden.

Es gibt auch die Möglichkeit, maßhaltige Bauteile mit einer Dünnschichtlasur als Zwischen- und Endbeschichtung (3 Beschichtungen) zu behandeln. Die wichtigste Voraussetzung der ausreichenden Wasserabweisung muß allerdings auch hier erfüllt sein - was z. B. bei Imprägnierlasuren in der Regel nicht der Fall ist.

Bei exotischen Hölzern mit groben Poren können die Poren in der Regel nicht geschlossen werden. So ist beispielsweise Meranti in der Oberfläche immer uneben. Dies ist auch bei Eiche der Fall.

Pflege und Renovierung von Bauteilen aus Holz



Für die Pflege und Renovierung gilt in jedem Fall, jährlich mindestens eine Inspektion vorzunehmen. Kleine Schäden sind sofort auszubessern. Wird die Oberfläche matt oder verfärbt sich das Holz unter der Beschichtung nach dem Auflegen eines nassen Lappens innerhalb von zwei bis drei Minuten dunkel, so muß sofort renoviert werden: Intakte Anstriche leicht anschleifen und ein- bis zweimal mit einer Lasur bzw. Holzfarbe behandeln. Sind vergraute oder abgeplatzte Stellen sichtbar, so muß der gesamte Anstrich bis auf das rohe Holz entfernt werden und wie bei der Erstbeschichtung neu aufgebaut werden.

Maßhaltige Bauteile sind auch mit einer Dünnschichtlasur sehr gut zu schützen. Nur muß hier der Inspektion ein besonderes Augenmerk geschenkt werden, da der Abbau der Verschleißschicht schneller erfolgt - die Schicht ist eben dünner als bei einer Dickschichtlasur, dafür ist aber die Gefahr des Abblätterns geringer.

Bei der Renovierung von industriell endbeschichteten Fenstern und Türen sollte immer auf die Verträglichkeit der Renovierungsprodukte mit der Erstbeschchtung geachtet werden. Deshalb empfiehlt es sich, den Hersteller zu fragen oder, falls vorhanden, in den Fensterpaß zu schauen.

Ob eine Acryl- oder Alkydbeschichtung vorliegt, läßt sich mit Nitro-Universalverdünnung prüfen. Die Nitro-Universalverdünnung löst Acryllacke sofort ab. Ein weißes, acrylbeschichtetes Fenster sollte nicht mit weißem, lösemittelhaltigem Alkydharzlack renoviert werden. Acryllacke sind thermoplastisch und weich, Alkydharzlacke werden hart. Dies kann später zu Anstrichschäden führen. Deshalb sollten weiße oder farbige industriell mit Wasserlack beschichtete Fenster immer mit einem Acryllack renoviert werden.

Bei industriell lasurbeschichteten Fenstern ist dieses Problem nicht so gravierend, da die aufgebrachte Renovierungslasur in der Regel eine dünnere Schichtstärke als eine deckende Beschichtung aufweist. Deshalb können diese industriellen Dickschichtlasuren sowohl mit einer Acryldickschichtlasur als auch mit einer lösemittelhaltigen Alkydharzdickschichtlasur renoviert werden. Eine Dünnschichtlasur und erst recht eine Imprägnierlasur sind für solche Renovierungsarbeiten ungeeignet.





Die Beschichtung von nicht maßhaltigen Bauteilen



Beschichtung von nicht maßhaltigen Bauteilen Vor jeder Holz- behandlung muß darauf geachtet werden, daß die Holzfeuchte die vorgeschriebenen Werte nicht überschreitet. Rohe Nadelhölzer benötigen zwingend Bläueschutz. Andere resistente Holzarten kommen ohne Bläueschutz aus.





Reine Imprägnierlasuren bieten in der Regel nur einen zeitlichen stark begrenzten und geringen Schutz vor Schwind- und Quellbewegungen des Holzes und Rißbildung. Die Hauptwirkung liegt auf dem Biozidschutz.

Die dekorative Gestaltung und der physikalische Langzeitschutz der Holzoberfläche vor Feuchtigkeit, UV-Strahlung und biologischem Angriff erfolgt am besten durch eine zwei- bis dreimalige Beschichtung mit einer Dünnschichtlasur oder Holzfarbe. Das ist die Umsetzung des ökologischen Holzschutzes.

Bei der deckenden Beschichtung von nicht maßhaltigen Bauteilen haben sich zwei Beschichtungen mit speziellen Holzfarben bewährt. Gerade bei nicht maßhaltigen Bauteilen ist wegen der Möglichkeit der verstärkten Wassereindringung auf eine besonders hohe Wasserdampfdurchlässigkeit der Beschichtung zu achten.

Bei der Renovierung ist der vorhandene Oberflächenzustand maßgebend. Ist die Oberfläche intakt, reicht ein reinigen und eventuell ein leichtes Anschleifen mit einem Schleifvlies aus. Anschließend erfolgt ein ein- bis zweimaliger Lasurauftrag oder deckende Beschichtung je nach der Bewitterungsbelastung.

Sind jedoch einige Holzstellen vergraut und ohne Anstrich, müssen sie bis auf das rohe Holz abgeschliffen werden. Bläuegefährdete Hölzer sind anschließend mit einem Bläueschutzgrund zu grundieren und zwei- bis dreimal mit einer Dünnschichtlasur oder deckenden Beschichtung zu behandeln. Bei einer Renovierung mit Imprägnierlasuren müssen die Hölzer ebenfalls gereinigt werden.



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