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Beim Schallschutz-Isolierglas wird das Schalldämm-Verbundglas mit Wärmeschutzgläsern kombiniert. Der Einsatz dieser Verglasung ist auch angesichts der Energieeinsparverordnung EnEV heutzutage der Regelfall, wenn ein Wohnhaus schallgedämmt werden soll. Dabei läßt sich ein bewertetes Schalldämm-Maß im Isolierglasaufbau bis 54 dB erreichen. Die schalldämmende Wirkung kommt hierbei insbesondere durch eine reine Argongasbefüllung des Scheibenzwischenraums und durch die Zusammensetzung des Glases zustande - aber auch durch Konstruktions- und Materialbesonderheiten beim Fensterrahmen und durch einen sorgfältigen Einbau mit optimaler Lärmdämmung der Anschlußfugen zwischen Fenster und Wand. Der Schallschutz bemißt sich nach sechs Schallschutzklassen, wobei in Schallschutzklasse 1 ein Fenster den Schall um 27 dB mindern muss, in Schallschutzklasse 6 sogar um 52 dB. Das Ermitteln der richtigen Schallschutzklasse ist eine Wissenschaft für sich, wobei bei der Berechnung auch Korrekturwerte berücksichtigt werden müssen – je nachdem, ob z.B. der Lärm von Schienenverkehr mit geringer oder mittlerer bis hoher Geschwindigkeit gedämmt werden soll.
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