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Nach Fertigstellung aller Bauarbeiten erfolgt die Schlussabnahme im Rahmen der bauaufsichtlichen Bauabnahme. Ergibt die Schlussabnahme keine Beanstandungen, erteilt die Bauaufsichtsbehörde die Nutzungsgenehmigung
z. B. für die Nutzung als Wohn- oder Gewerbegebäude. Nutzungsgenehmigungen Die Umwandlung einer Villa in ein Luxus-Bordell ist ebenso wenig gestattet, wie die Umwandlung einer Gewerbehalle in einen Supermarkt.
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