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Der Immobilienmakler vermittelt im Auftrag Dritter Baugrundstücke und Immobilien. Er hat das Recht auf Zahlung einer %)Courtage%), und zwar je nach Vereinbarung vom Käufer und vom Verkäufer. Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt die Rechte und Pflichten zwischen Makler oder Bauträger einerseits und dem Immobilienkäufer oder Bauherrn andererseits.
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