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Zusammen mit dem Bauantrag ist für jeden geplanten Anschluss von Grundstücksentwässerungsanlagen an das öffentliche Netz grundsätzlich ein Entwässerungsgesuch zu stellen. Im Falle des Anschlusses eines kompletten Teilortes mit einem gewachsenen Gebäudebestand genügt jedoch die Abgabe der Anzeige über den Anschluss. Beizufügen ist dem Gesuch eine Planskizze, aus der entnommen werden kann, wo die Hausanschlussleitungen verlaufen, wo der Kontrollschacht sitzt und wie über den Kontrollschacht an das Kanalnetz angeschlossen wurde. Wichtig ist auch die Angabe des Zählerstandes der Wasseruhr am Tage des Anschlusses. Das Entwässerungsgesuch wird mit unter auch als Einleitgenehmigung bezeichnet.
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