Mit der Bauabnahme geht das Haus endgültig in den Besitz des Bauherrn über. Nun beginnt die Verjährungsfrist zu laufen und die Beweislast für eventuelle Baumängel geht auf den Bauherrn über. Um so wichtiger ist es, dass bei der Bauabnahme ein Protokoll angelegt wird. Im Abnahmeprotokoll werden die Mängel und die Stellungnahme des Auftragnehmers festgehalten und geklärt, ob die Abnahme stattgefunden hat oder verweigert wurde. Hat die Abnahme ohne Einschränkungen stattgefunden, ist das die Bestätigung, dass die Bauarbeiten vollständig und wie vereinbart erbracht worden sind. Das Abnahmeprotokoll sollte beiden Vertragspartnern Rechtssicherheit geben und als Grundlage für eine eventuelle juristische Auseinandersetzung dienen. Bevor man sich überhaupt daran macht, ein Protokoll aufzusetzen, sollte
der Bauherr überprüfen, ob die einzelnen Punkte der Leistungsbeschreibung
beim Hausbau korrekt ausgeführt worden sind. Im übrigen hat die Redaktion von baumarkt.de einen ausführlichen Beitrag ins Netz gestellt über das Thema, was bei einer Bauabnahme zu beachten ist. Wurde auf Grundlage der Verdingungsordnung für Bauleistungen im Bauvertrag eine förmliche Abnahme vereinbart, sollte das Abnahmeprotokoll folgendermaßen aussehen:
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