![]() Wenn die Kellerwand zum Abdichten bis auf das Kellerfundament freigegraben werden muss, bedeutet das, dass man ca. 2,50 - 2,60 m tief in die Erde graben muss. Bei einer solchen Tiefe sind vielerlei Vorschriften zu beachten. Vor allem muss die Baugrube gegen Einsturz gesichert werden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, die davon abhängig sind, wie viel Platz bis zum nächsten Gebäude vorhanden ist. 1. Wenn Sie genug Platz haben um eine abgeböschte Baugrube herzustellen Abböschen heißt, daß Sie die Baugrube in einem bestimmten Winkel, der wiederum vom vorhandenen Boden abhängig ist, ausheben müssen. Bei Sand oder Kiesboden beträgt dieser Winkel 45°, bei Lehm, Ton oder anderen Böden mit festem Zusammenhang beträgt der Winkel 60°, und bei Fels kann man unter einem Winkel von 80° abgraben. Alles weitere zeigen unsere drei Skizzen, denen Sie auch die Mindestabmessungen für den Arbeitsraum in der Baugrube und den Ort für die Lagerung des Bodens entnehmen können. Eine abgeböschte Baugrube hat zwar den Nachteil, dass man viel Boden ausheben muss, man braucht aber kein zusätzliches Material für den Verbau der Baugrube. Daß sich der Ungeübte Blasen an den Händen holt, wenn er auf maschinelle Hilfe verzichtet, sollte auch bedacht werden. ![]() 2. Wenn Sie nur wenig Platz haben, dann musst die Baugrube "verbaut" werden Verbauen heißt, dass die Erdwände gegen Einsturz gesichert werden müssen. Wie dies fachgerecht ausgeführt wird, ist der DIN 4124 zu entnehmen. Diese dürfen wir hier nicht abdrucken, weil der der DIN-Organisation angegliederte Fachverlag die Normenblätter nur gegen Bezahlung herausgibt und ein Nachdruck (auch hier im Netz) als Urheberrechtsverletzung gewertet wird. Man kann die Normenblätter aber auch via Internet bestellen (www.beuth.de). Wir raten aber dringend dazu, die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen zu lassen. Schon wenn Sie bei einem eventuellen Einsturz der Baugrube nur bis zum Brustkorb verschüttet werden, ist der Erddruck möglicherweise so groß, dass Sie ersticken. Keine Haftpflichtversicherung wird in diesem Fall zahlen, wenn jemand in Ihrer Baugrube verunglückt ist. | ||
Foto(s): www.fotoatelier-schumacher.de
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