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Anwaltsgebührentabelle bis 1 Million Euro Streitwert,
ein Service von baumarkt.de

Diese Tabelle der Anwaltsgebühren gibt nur Anhaltspunkte dafür, was ein Anwalt kostet, wenn Sie ihn in Anspruch nehmen. „baumarkt.de“ stellt diese Tabelle vor, damit Sie abschätzen können, was bei Streitigkeiten im Bauwesen auf Sie zukommen kann. In diesem Zusammenhang sollten Sie unbedingt den Beitrag „Anwaltskosten im Miet- und Baurecht lesen“, in dem ausführlich erklärt wird, wo die Fallstricke liegen, die mancher Anwalt auslegt, um seine Gebühren in die Höhe zu treiben.

Bedenken Sie bitte, dass auch für eine lapidare Mitteilung eines Anwalts an ein Gericht mit dem einzigen Satz „Wir zeigen an, dass wir die Interessen des Herrn X. vertreten und werden in einem späteren Schriftsatz Klageabweisung beantragen“ bei einem Streitwert von 25.000 € knapp 550 € Anwaltkosten zu zahlen sind, auch wenn Sie dem Anwalt das Mandat sofort wieder entziehen, weil Sie sich in der Zwischenzeit mit dem Kläger geeinigt haben. Denn als Verfahrensgebühr fällt – siehe Tabelle – eine 0,8 Gebühr an. Da die Gebühren gesetzlich geregelt sind, haben Sie wenig Aussicht auf Erfolg, in einem solchen Fall etwa mit dem Argument davon zu kommen „Für den einen Brief düften 60 € genug sein.“

Kommt es zum Verfahren und zur mündlichen Verhandlung, wird auf die Verfahrensgebühr noch die Verhandlungsgebühr erhoben, die in der Regel bei 1,3 liegt. Gerne berechnen Anwälte aber auch höhere Gebühren mit der Begründung, dass diese durch die besondere „rechtliche Schwere“ angemessen sei. Ebenso gerne drängen Anwälte, aber auch die Gerichte, auf einen Vergleich. Das Gericht muss dann keine (unter Umständen) mühsame Urteilsbegründung verfassen und die beiden Anwälte (also auch der der Gegenseite) dürfen sich über eine zusätzlich 1,0 Vergleichsgebühr freuen.

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