Weitere Beiträge finden Sie in folgender Rubrik: Recht & Gesetz

Betreuungsvollmacht regelt Ihre Wohnsituation im Alter

In jungen Jahren, wenn man noch kräftig und „gut dabei“ ist, arbeitet man daran, sich ein gemütliches Heim zu schaffen. Sei es in einer Mietwohung, sei es im eigenen Haus. Wenn aber das Alter naht und sich die ersten Zipperlein einstellen, sollte man eine Betreuungsvollmacht aufsetzen, die erstens regelt, wer Sie später einmal betreuen soll und die zweitens auch bestimmt, dass Sie ein Bleiberecht in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung bis zum Tode behalten. Da natürlich auch jüngere Menschen plötzlich schwer erkranken können (man denke nur an schwere Behinderungen nach Unfällen), rät unsere Redaktion dazu, eine solche Vollmacht ungeachtet des Alters auszustellen. Mit einem Klick gelangen Sie auf das Formular einer Betreuungsvollmacht.

Diesen Artikel...
bewerten:
(bisher 142 Bewertungen)
 für mich uninteressant (22)
 brauchbar (20)
 informativ (37)
 sehr informativ (30)
 ganz ausgezeichnet (33)
Ergebnis:
Sterne

Social BookmarkMr. WongYiggOneviewFolkdDel.icio.usDigg
 © pw-Internet Solutions GmbH, Mönchengladbach, E-Mail:info@pw-internet.de
Weitere Beiträge finden Sie in folgender Rubrik: Recht & Gesetz
  Suchen:
Wenn Sie mit dem Gedanken liebäugeln, ein Fertighaus oder Holzhaus zu kaufen oder an einem Grund-
stück interessiert sind, sollten Sie das Portal www.fertighaus.de besuchen mit über 2.000 Häusern von rund 90 Fertighaus-Anbietern.