Neue Förderstandards für mehr Flexibilität bei der Finanzierung

Das Leben verändert sich und mit ihm auch die Ansprüche und Bedürfnisse: Familien werden gegründet, Karrieresprünge vollzogen oder man wünscht sich einfach nur mehr Unabhängigkeit. Mit diesen Entwick­lungen wächst oft auch das Verlangen nach mehr Raum zur persönlichen Entfaltung, und deshalb steht ein eigenes Heim, das man ganz nach seinen individuellen Vorstellungen gestalten kann, auf dem Wunsch­zettel vieler Menschen ganz weit oben. Das Schöne daran ist: Es muss kein Traum bleiben. Wer Hausherr werden möchte, kann heutzutage mit attraktiver, finanzieller Unterstützung rechnen.

So wurden im Juli 2010 neue Förderstandards in die Programme „Ener­gieeffizient Sanieren“ und „Ener­gieeffizient Bauen“ der KfW aufgenommen, um das Angebot im Hinblick auf die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) auszuweiten. Im Bereich Neubau handelt es sich dabei um die zukunftsweisenden KfW-Effi­zienzhäuser 55 und 40. Neben einem zinsgünstigen Förderkredit wird ab sofort auch ein Tilgungszuschuss für die in Anspruch genommene Darlehenssumme gewährt.

Bei einem Darlehenshöchstbetrag von 50.000 Euro sparen energiebewusste Bauherren somit bis zu 5.000 Euro beim Bau oder Kauf eines neuen KfW-Effizienzhauses 40. Beim KfW-Effizienzhaus 55 sind es immer­hin noch bis zu 2.500 Euro. Im Programm „Energieeffizient Sanieren“ gelten ab sofort die Energiestan­dards 55, 70, 85, 100 und 115. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen kann entwe­der ein zinsgünstiger Kredit bis maximal 75.000 Euro mit zusätzlichem Tilgungszuschuss pro Wohneinheit oder ein Zuschuss zu den Investitionskosten beantragt werden. Je nach angestrebtem Standard sind hier Zuschüsse von bis zu 17,5 Prozent, maximal 13.125 Euro, möglich.

Energetische Einzelmaßnahmen, wie die Wärmedämmung der Wände oder die Erneuerung der Fenster, werden ebenfalls bezuschusst. Möglich ist die Inanspruchnahme eines Kredites oder die Beantragung eines Investitionszuschusses in Höhe von fünf Prozent, maximal 2.500 Euro. Wie gewohnt gilt, dass Kreditanträge bei der Hausbank und Zuschussanträge direkt bei der KfW Bankengruppe – beide im Vor­feld der geplanten Maßnahmen – beantragt werden müssen. Weitere Informationen unter www.kfw.de.

Fotos: epr/KfW Bankengruppe

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