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Zuschüsse für ökologische Dämmstoffe

Zuschüsse für ökologische DämmstoffeDas Interesse für ökologische Baustoffe ist schon längst keine Frage mehr von Ideologie und Einkommen, sondern ein allgemeines gesellschaftliches Anliegen. Deshalb wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche natürliche Materialien entwickelt und verbessert, so dass uns heute ein umfangreiches Angebot an leistungsfähigen Bauprodukten aus der Natur zur Verfügung steht.

Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen zählen zu den wichtigsten Naturprodukten beim Hausbau. Sie garantieren ein angenehmes Wohnklima, minimieren gesundheitliche Risiken und schonen wertvolle fossile Ressourcen, da sie aus Holzfasern, Hanf, Flachs, Stroh, Schilf, Zellulose oder Schafwolle hergestellt werden. Einer stärkeren Verbreitung dieser natürlichen Dämmstoffe stehen derzeit noch ihr vergleichsweise hoher Preis und mangelndes Vertrauen in ihre Gebrauchseigenschaften entgegen. Um dies zu ändern, hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) die Förderrichtlinie "Dämmstoffe" im Markteinführungsprogramm "Nachwachsende Rohstoffe" aufgelegt. Mit diesem Förderprogramm unterstützt das Ministerium all diejenigen, die beim Bau oder der Modernisierung umweltfreundliche Dämmstoffe einsetzen.


Gegenstand der Förderung


Gefördert wird der Kauf von Dämmstoffen für die Wärme- und Schallisolierung auf Basis nachwachsender Rohstoffe, die im Produktverzeichnis "Dämmstoffe auf Basis nachwachsender Rohstoffe", der sogenannten Förderliste "Dämmstoffe", aufgelistet sind.

Antragsberechtigte



Grundsätzlich antragsberechtigt sind Privatpersonen, Einkaufsgemeinschaften sowie gewerbliche Unternehmen, die Eigentümer, Pächter, Mieter oder Bauträger der Gebäude sind, in denen die Dämmstoffe auf Basis nachwachsender Rohstoffe eingebaut werden sollen.

Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Anträge können spätestens bis zum 31.12.2004 gestellt werden.

Nicht antragsberechtigt sind Hersteller und Händler von Dämmstoffen auf Basis nachwachsender Rohstoffe.

Antragstellern, über deren Vermögen ein Insolvenz-, Vergleichs-, Konkurs-, Sequestrations- oder ein Gesamtvollstreckungsverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, wird kein Zuschuss gewährt. Gleiches gilt für Antragsteller, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben haben.

Voraussetzung, Art und Umfang der Förderung



Der Antrag auf Förderung kann bis zu drei Monate nach Kauf und Zahlung der förderfähigen Dämmstoffe (siehe Förderliste) bei der FNR eingereicht werden.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Gefördert werden zwei Produktkategorien:
Produkte der Kategorie 1 werden mit 40,00 EURO je m³ Dämmstoff und Produkte der Kategorie 2 werden mit 30,00 EURO je m³ Dämmstoff gefördert.

Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zwischen dem Verwaltungsaufwand einerseits und dem Nutzen des Einsatzes der Dämmstoffe andererseits ist der Kauf von Kleinstmengen von weniger als 5 m³ je Antrag nicht förderfähig.

Bei gewerblichen Unternehmen beschränkt sich die Förderung auf die im Rahmen der in der Verordnung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf "deminimis"-Beihilfen festgesetzten Grenzen (VO (EG) Nr. 69/2001 der Kommission vom 12.01.01, AB1 L 10/30 vom 13.01.01).

Die Förderung kann in Verbindung mit dem KfW – Programm "CO2 Minderung – Gebäudesanierung" in Anspruch genommen werden.

Der Weiterverkauf von geförderten Dämmstoffen ist nicht zulässig.

Sonstige Hinweis



Den Beauftragten des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) sind auf Verlangen erforderliche Auskünfte zu erteilen, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu gewähren sowie Prüfungen zu gestatten.

Die Angaben zur Antragsberechtigung und zum Verwendungszweck sind subventionsrechtlich im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes.

Der Zuwendungsbescheid kann insbesondere ganz oder teilweise mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden, wenn gegen die Zuwendungsbestimmungen verstoßen wird.


Mit der Durchführung beauftragt wurde die "Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)", die uns diesen Beitrag zur Verfügung gestellt hat. Anträge sind direkt an die FNR zu richten, die Sie mit einem Klick erreichen können.

Ökologische Baustoffe speziell auch für energetische Bau- und Renovierungsvorhaben führen die in der Eurobaustoff-Gruppe zusammengefassten und flächendeckend überall vertretenen Fachhändler.
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