Mit einem gedämmten Haus lässt sich jede Menge Geld sparen. Doch nicht immer ist eine Außendämmung problemlos möglich. Steht das Haus auf der Grundstücksgrenze, dann kann es unter Umständen nicht gedämmt werden. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Denn ein Fassadenüberstand von rund 15 Zentimetern ist dem Nachbarn unter Umständen nicht zuzumuten. Erst
wenige Bundesländer haben das Problem bereits gesetzlich geregelt. Ist beim Nachbar aber ausreichend Platz auf dem Grundstück, sollte der Sanierungswillige versuchen, eine Grenzregelung mit einem Nachbarn auszuhandeln. Entweder bezahlt er ihm eine so genannte Überbaurente, die in der Regel aber recht gering ist, oder er bietet ihm für die überbaute Fläche eine Abfindung in Höhe des ortsüblichen
Grundstückspreises an. Wie auch immer die Vereinbarung aussieht, sie sollte schriftlich festgehalten und ins Grundbuch eingetragen werden, damit sie auch für spätere Grundstückseigentümer noch bindend ist.
Weitere Informationen unter www.vpb.de.
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