Nicht nur Hauskäufer, sondern auch Mieter sollten sich vor Abschluss eines Mietvertrages den Energieausweis zeigen lassen. Auch bei der Vermietung von Immobilien ist der Eigentümer verpflichtet, den Ausweis auf Wunsch vorzulegen.
Mit dem Energieausweis wird die energetische Qualität eines Gebäudes dokumentiert. Somit lässt sich besser einschätzen, wie hoch die Kosten für Heizung und Warmwasser sein werden, die abhängig vom Gebäude durchaus variieren können. So wird man in einem energetisch sanierten Gebäude deutlich weniger Energie verbrauchen als in einem ungedämmten Altbau mit veralteter Heiztechnik.
Beim Energieausweis wird zwischen der bedarfsbasierten und der verbrauchsbasierten Variante unterschieden. Der Verbrauchsausweis gibt lediglich an, wie hoch die Heizkosten der bisherigen Bewohner in den letzen drei Jahren waren. Dieser Verbrauch hängt also stark von der Anzahl der Bewohner und den individuellen Heiz- und Badegewohnheiten ab.
Dagegen wird im bedarfsbasierten Ausweis der technische Zustand des Gebäudes wie zum Beispiel Dämmung und Heizungstechnik zugrunde gelegt. Damit lässt sich die nächste Nebenkosten- oder Heizkostenrechnung.
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