Weitere Beiträge finden Sie in folgender Rubrik: Heizung / Lüftung / Elektro

Schornsteinfeger: Längere Überprüfungsintervalle
bei Heizen mit schwefelarmem Heizöl

Schornsteinfeger bei der Arbeit

Wer eine moderne Öl-Brennwertheizung mit schwefelarmem Heizöl betreibt, bekommt zukünftig seltener Besuch vom Schornsteinfeger: Die Überprüfung und Reinigung der Abgaswege erfolgt dann nur noch alle zwei Jahre. So regelt es die seit 1. Januar 2010 geltende Kehr- und Überprüfungsordnung (Bundes-KÜO), die erstmals bundeseinheitlich die Aufgabengebiete des Schornsteinfegerhandwerks zum Brandschutz und zur Betriebssicherheit von Heizungsanlagen zusammenfasst. Die bisher unterschiedlichen Landesverordnungen haben damit ihre Gültigkeit verloren.

Mit dem verlängerten Prüfzyklus berücksichtigt der Gesetzgeber die saubere und umweltschonende Verbrennung von Heizöl EL schwefelarm. Der auf zwei Jahre verlängerte Turnus für das Kehren des Schornsteins gilt deshalb auch für Öl-Standard- und Öl-Niedertemperaturheizkessel, sofern sie raumluftunabhängig arbeiten und mit schwefelarmem Heizöl betrieben werden. Raumluftunabhängig arbeitet ein Heizkessel, wenn die Verbrennungsluft über eine separate Leitung direkt aus dem Freien zugeführt wird.

Unverändert gilt eine einjährige Kehr- und Prüfpflicht für alle raumluftabhängig arbeitenden Ölheizanlagen, auch wenn sie mit schwefelarmem Heizöl betrieben werden. Öl-Brennwertgeräte sowie raumluftunabhängig arbeitende Ölheizkessel, die mit Standardheizöl betrieben werden, müssen ebenfalls einmal jährlich vom Schornsteinfeger geprüft werden.

Für die regelmäßigen Messungen der Emissionen und Abgasverluste durch den Schornsteinfeger gelten mit dem zum 1. März erwarteten Inkrafttreten der novellierten 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) ebenfalls verlängerte Zyklen. Die Überprüfungsfristen orientieren sich allein am Alter der Heizanlage. Alle Ölheizkessel, ob Standard-, Niedertemperatur- oder Brennwertgeräte, werden in den ersten zwölf Betriebsjahren zukünftig im Drei-Jahres-Rhythmus überprüft. Für alle Geräte, die länger als zwölf Jahre in Betrieb sind, verkürzt sich der Überprüfungszeitraum auf zwei Jahre. Bislang wurden Emissionen und Abgasverluste nach der 1. BImSchV unabhängig vom Alter einmal pro Jahr kontrolliert.

Der Gesetzgeber trägt mit diesen verlängerten Intervallen dem technologischen Fortschritt in der Heiztechnik Rechnung. „Die Technologieentwicklung hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Anlagen im Emissionsverhalten stabiler geworden sind“, heißt es dazu im Anhang zum Gesetzesentwurf der novellierten 1. BImSchV.

Mehr Informationen erhalten Sie beim Institut für Wärme und Oeltechnik

Diesen Artikel...
bewerten:
(bisher 173 Bewertungen)
 für mich uninteressant (35)
 brauchbar (38)
 informativ (27)
 sehr informativ (28)
 ganz ausgezeichnet (45)
Ergebnis:
Sterne

Social BookmarkMr. WongYiggOneviewFolkdDel.icio.usDigg
 © pw-Internet Solutions GmbH, Mönchengladbach, E-Mail:info@pw-internet.de
Weitere Beiträge finden Sie in folgender Rubrik: Heizung / Lüftung / Elektro
  Suchen:

Sie benötigen einen Abfallcontainer?

Bestellen Sie
einfach online, deutschlandweit!



Containerbestellung24

Wenn Sie mit dem Gedanken liebäugeln, ein Fertighaus oder Holzhaus zu kaufen oder an einem Grund-
stück interessiert sind, sollten Sie das Portal www.fertighaus.de besuchen mit über 2.000 Häusern von rund 90 Fertighaus-Anbietern.