Noch liegt die Zahl der Privathaushalte mit Alarmanlage bei etwa drei Prozent, eine Videoüberwachung wird es in und um
private Wohnungen und Häusern noch weniger geben. Allerdings sollte jeder bedenken, dass allein im Jahr 2008 über
100.000-mal in Privathaushalte eingebrochen wurde, d.h. etwa alle fünf Minuten schreitet ein Einbrecher zur Tat. Wer als
Hausbesitzer dann eine Alarmanlage installiert hat, kann eventuell das Schlimmste verhindern. Wer zusätzlich noch den Täter identifizieren oder von vorneherein abschrecken möchte, für den ist Videoüberwachung die Lösung. Eine Überwachungskamera hilft aber nicht nur bei der Identifizierung oder Abschreckung von Einbrechern, sondern auch, wenn die Haushaltshilfe fernsieht statt arbeitet, oder der Nachbar sich im fremden Garten zu schaffen macht. Teichfreunde können dank der Videoüberwachung ihre wertvollen Koi-Karpfen im Auge behalten und Graffiti-Schmierer können nicht unerkannt ihr (Nacht-)Werk vollenden. Es gibt also viele Gründe, Haus und Garten mit der Kamera zu überwachen – am besten noch in Kombination mit der Alarmanlage und unter Einbindung einer Türsprechanlage mit Videofunktion.
Die richtige Beleuchtung ist das A und O einer Videoüberwachung
Auf dem Markt werden die unterschiedlichsten Videoüberwachungssysteme angeboten. Nicht jedes ist für die benötigten Zwecke
geeignet, jeder muss sich vor dem Einbau einer Überwachungskamera überlegen, was er eigentlich will und wie die
Verhältnisse vor Ort sind. Denn was nützt die beste Kamera, wenn im Falle eines Falles die Sonne genau ins Objektiv scheint
und nichts zu erkennen ist. Zu viel Licht ist nicht gut – zu wenig Licht aber auch nicht. Bei Nacht muss für eine
zusätzliche Beleuchtung gesorgt werden – sei es durch unsichtbare Infrarotstrahlung oder durch Installierung von zum
Beispiel Halogenstrahlern. Der Vorteil von IR-Strahlern liegt darin, dass diese vom Einbrecher nicht wahrgenommen werden
können. Schwarz/weiß Kameras sehen hingegen mit Infrarotlicht auch bei absoluter Dunkelheit. Der Missetäter bekommt also
gar nicht mit, wie er zum Leinwandstar bzw. Laienschauspieler bei Aktenzeichen XY wird. Neben der Beleuchtung spielt auch
die Lichtempfindlichkeit der Kamera eine Rolle. Je nach Kameratyp, Objektiv und Blende variiert diese bei den meisten
Kameras zwischen 0,01 und 3 Lux. Eine Aufzeichnung ist nur möglich, wenn die Lichtintensität der Lichtquelle über der
Lichtempfindlichkeit der Kamera liegt. Je geringer daher die Empfindlichkeit, desto besser sieht die Kamera auch bei Nacht.
Aufzeichnen der Daten einer Kameraüberwachung
Neben der Beleuchtung und der Kamera besteht eine Videoüberwachungsanlage noch mindestens aus einem Monitor, der
Stromversorgung und der Signalübertragung. In Privathaushalten ist allerdings zusätzlich zu einer Aufzeichnungsmöglichkeit
zu raten – denn wer kann schon den ganzen Tag auf den Monitor starren. Als Speichermöglichkeit für die Bilder bieten sich
Festplatten, DVD oder auch eine handelsübliche SD-Karte an. Zwar wird Speicherkapazität immer günstiger, doch sollte man
sich schon überlegen, ob man überhaupt einen kompletten zusammenhängenden Film benötigt. Von flüssiger Handlung wird bei 24
Bildern pro Sekunde gesprochen, 25 Bilder pro Sekunde werden als Realtime bezeichnet. Wird nur die Hälfte oder ein Viertel
der Bilder aufgenommen, fängt es schon an zu ruckeln, d.h. ein Arm bewegt sich dann nicht mehr flüssig,
sondern ruckartig. Die Handlung ist aber dennoch zu erkennen. Bei einem Viertel an Bildern wird aber auch nur ein Viertel
an Speicherplatz benötigt. Häufig reicht ein Bild pro Sekunde völlig aus. Um den Speicherplatzbedarf zu senken ist neben
der Bildrate auch das Kompressionsverfahren von entscheidender Bedeutung. Würde man einen Tag in Realtime aufnehmen
wollen, würden dafür schon mehrere DVDs benötigt werden. Durch gängige Kompressionsverfahren wie MPEG-4, MJPEG, JPEG2000
oder H2.64 lässt sich die Datenmenge verringern. Am meisten Speicherplatz lässt sich sparen, wenn die Kamera nur
Aufnahmen macht, wenn jemand durchs Bild läuft. Dafür müssen dann zusätzlich noch Bewegungsmelder, Lichtschranken oder
ähnliches installiert werden. Wird die Kamera nur bei Alarmsituationen ausgelöst, hat dies auch zum Vorteil, dass man
nach drei Wochen Urlaub nicht ewig lang suchen muss, bis man an der entscheidenden Stelle angelangt ist.
Die Kamera als Herzstück der Videoüberwachung
Herzstück einer jeden Videoüberwachungsanlage ist die Kamera. Dabei wird grob zwischen Netzwerkkameras und Analogkameras
unterschieden. Bei Netzwerkkameras können die aufgezeichneten Videobilder über LAN oder WLAN ins lokale Netzwerk oder gar
ins Internet übertragen werden. So können die Bilder überall und von jedem Computer abgerufen werden. Analoge Kameras
haben ihre Vorteile bei Überwachungsaufgaben unter schwierigen Bedingungen. Sie kommen zum Beispiel bei Aufnahmen unter
Wasser oder bei starkem Gegenlicht zum Einsatz. Des Weiteren gibt es auch Kameras, die verdeckt angebracht
werden (z.B. in Schränken, als Buchattrappe oder hinter Blenden), so dass sie vom Täter nicht entdeckt werden. Die
Übertragung der Bilder von der Kamera zum Monitor bzw. Speichermedium kann auf verschiedene Weise erfolgen. Die
gängigsten Methoden sind Koaxial, Zweidrahtübertragung, Funk oder Netzwerk. Die preisgünstigste Variante ist das
Koaxialkabel, wobei hier zu beachten ist, dass bei Reichweiten über 150 Meter der Widerstand zu groß wird. Soll das Bild
über eine längere Strecke übertragen werden, ist die Zweidrahtleitung daher eine gute Alternative. Soll das Signal über
Funk übertragen werden, lassen sich auch große Reichweiten erzielen, allerdings ist das System anfälliger gegen
Störungen, als ein Kabel. Auch lassen sich nicht so viele Kameras damit bedienen. Der Vorteil bei Funk liegt allerdings
darin, dass die Installation ganz schnell geht und keine Wände durchbohrt werden müssen.
Die Videoüberwachungsanlage als Einbruchmeldeanlage
Eine Videoüberwachungsanlage kann durch zusätzliche Komponenten auch die Aufgaben einer Einbruchmeldeanlage übernehmen.
Dies gelingt mit Alarmmeldern wie zum Beispiel IR- oder Videosensoren, die an eine spezielle Schaltzentrale angeschlossen
werden. So lassen sich zum Beispiel Bewegungen rund um das Haus beobachten. Solch eine Anlage erkennt aber auch Rauch und
Feuer, wenn sie entsprechend ausgerüstet ist. Die Weitergabe und Auswertung des Alarms kann auf unterschiedliche Weise
geschehen. So kann beispielsweise ein Warnton auf den Alarm hinweisen oder der Videorekorder wird angeschaltet, um das
Bild aufzuzeichnen. Auch eine Einbruchmeldeanlage kann aktiviert werden, so dass diese einen akustischen oder stillen
Alarm auslöst, der bei einer Notrufzentrale "aufläuft".
Mit einer Videotürsprechanlage auf Nummer sicher gehen
Trickdiebe versuchen mit allen Mitteln, in die Wohnung zu gelangen. Ist die Tür einmal geöffnet worden, ist es meist
schon zu spät. Und dabei werden nicht nur Kinder und älter Menschen übertölpelt, sondern auch „normale“ Erwachsene.
Optimal sind daher Videotürsprechanlagen. So hat man immer im Blick, wer sich vor der Haustür aufhält. Eine gute
Videotürsprechanlage enthält alle Komponenten einer Videoüberwachung. Dazu zählen auf der Außenseite neben der Kamera
und der Beleuchtung auch ein Mikrophon und der Lautsprecher. Im Wohnungsinnern sollte die Videotürsprechanlage aus einem
Monitor sowie Mikrophon, Lautsprecher und Türöffner bestehen. Die Kamera auf der Außenseite darf nicht direkt gegen das
Sonnenlicht gerichtet sein. Zudem ist darauf zu achten, dass auch helle oder stark reflektierende Flächen für Blendgefahr
sorgen und das empfangene Bild unbrauchbar machen können. Weiterhin sollte bei Dunkelheit oder wenn das Licht insgesamt
nicht ausreicht, automatisch eine Beleuchtung zugeschaltet werden. Auch vor Witterungseinflüssen wie Regen oder Wind
sollte die Außenstation geschützt sein. Dazu kann auch eine Heizung für den Winter oder ein Ventilator für heiße
Sommertage zählen.
Videoüberwachung – der Nachbar darf nicht gefilmt werden
Videoüberwachung ist immer der Eingriff in die Privatsphäre anderer Menschen. Es ist daher nicht alles und schon gar
nicht überall erlaubt. Zur Wahrung des eigenen Hausrechts darf jeder Hausbesitzer seinen Garten oder seine Wohnung im
Blick behalten. Erfasst die Kamera aber auch einen Teil des nachbarlichen Gartens, ist das verboten. Wer also die schöne
Nachbarin ständig beim Sonnenbaden im Auge behalten möchte oder wissen will, ob der Nachbar im Garten verbotene
Mittelchen verwendet, darf das nicht mit einer Überwachungskamera tun. Auch darf in einem Mehrfamilienhaus nicht das
gemeinsame Treppenhaus vor der eigenen Wohnung überwacht werden. Das ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn z.B. ein
Rollstuhlfahrer den üblichen Türspion nicht erreichen kann und somit auf technisches Hilfsmittel angewiesen ist. Die
Videoanlage darf dann den Bereich der eigenen Wohnungstür erfassen. Nicht darf dabei aber gleichzeitig auch die
Wohnungstür des Nachbarn gegenüber mit im Bild sein.
Fotos: © ABUS Security-Center