Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Wahl: Mineralwasser aus der Flasche oder Trinkwasser aus der Leitung. Beide
tragen zu einer ausgewogenen Ernährung bei. Leitungswasser braucht den Wettbewerb keineswegs zu fürchten. Entgegen anderslautenden Behauptungen ist das
Trinkwasser in Deutschland von einer hervorragenden Qualität, betont das Umweltbundesamt (UBA). Dafür, daß dies so bleibt, sorgt die neue Norm DIN 2000
"Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser".
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Trinkwasser soll zum Genuß anregen Trinkwasser soll appetitlich sein und zum Genuß anregen. Es muß farblos, klar, kühl sowie geruchlich und geschmacklich
einwandfrei aus dem Hahn fließen. Das Umweltbundesamt hat an der Neuausgabe der DIN 2000 mitgewirkt. Diese technische Norm setzt Qualitätsmaßstäbe für
Trinkwasser, und zwar vom Ressourcenschutz über die Aufbereitung bis hin zur Verteilung. In der neuen DIN 2000 sind die Grundlagen für gutes Trinkwasser
aus der Leitung gegenüber der bisherigen Fassung verstärkt worden. Dabei besteht eine enge Verknüpfung zur neuen Trinkwasserverordnung, nach deren
Vorgaben Trinkwasser "genußtauglich und rein" sein muß. Die Verordnung verweist auf beides: auf ihre eigenen Anforderungen sowie die Einhaltung der
allgemein anerkannten Regeln der Technik. "Das ist eine wichtige Verbesserung für den Verbraucherschutz gegenüber der geltenden Fassung, denn die
Leitsätze der DIN 2000 sind damit mehr als nur eine Empfehlung", betont Dr. Andreas Grohmann, Leiter der Abteilung Trinkwasserhygiene des UBA.
Die Maßstäbe der neuen Norm beschreiben nicht nur die gesundheitliche Mindestqualität des Trinkwassers, sondern definieren auch ein in jeder
Hinsicht gesundes, ästhetisch ansprechendes und möglichst belastungsarmes Wasser. Soweit die Leitsätze der DIN 2000 beachtet werden, liegen die
tatsächlichen Stoffkonzentrationen weit unterhalb von gesundheitlichen Leitwerten - darunter versteht man Konzentrationen, die bei einer lebenslangen
Aufnahme gesundheitlich sicher sind. Einige Stoffkonzentrationen liegen innerhalb dieser Leitwerte, dazu gehören Sulfat, Arsen oder Fluorid, die je nach
Gewinnungsgebiet im Trinkwasser vorhanden sein können.
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Wie bei jedem technischen System können auch bei der Wasserversorgung Fehler weitgehend vermieden, aber nie völlig
ausgeschlossen werden. Anders als früher werden heute Beeinträchtigungen des Trinkwassers durch regelmäßige Kontrollen und Stichproben rechtzeitig
erkannt, bevor sie eine gesundheitliche Gefahr darstellen. Dabei kommt es in ganz besonderem Maße auf die Wirksamkeit von Regelungen und die gute
Abstimmung zwischen technischen Regeln und Rechtsnormen an.
Jüngstes Beispiel sind Meldungen in den Medien über erhöhte Konzentrationen von
polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) aus alten Leitungen, und zwar aus den in den 50er und 60er Jahren noch erlaubten Teerauskleidungen
der Eisengußrohre. In Versuchen und an ausgewählten Meßpunkten wurden mitunter Konzentrationen gemessen, die um ein Vielfaches über dem gültigen
Grenzwert für PAK oder sogar oberhalb gesundheitlicher Leitwerte lagen. Derart verunreinigte Wässer sind wegen der durch Druckstöße oder lange
Stillstandszeiten gleichzeitig mit den Teerauskleidungen abgelösten Rostpartikel stark getrübt und daran auch einfach zu erkennen. An den Entnahmestellen
im Haushalt werden gesundheitliche Leitwerte für PAK nur selten erreicht. Unter ungünstigen Bedingungen können dort die Meßwerte jedoch deutlich oberhalb
des gültigen Grenzwertes für PAK in Höhe von 0,2 Mikrogramm pro Liter liegen, auf dessen Einhaltung Verbraucherinnen und Verbraucher Anspruch haben. Eine
Gefährdung der Gesundheit ist damit jedoch nicht gegeben.
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Der Grenzwert für PAK im Trinkwasser ist nicht nur gesundheitlich motiviert, stellte das Umweltbundesamt klar. Vielmehr
soll dieser Grenzwert vor allem eine möglichst geringe Belastung des Trinkwassers mit PAK weit unterhalb gesundheitlicher Leitwerte sicherstellen. Die
beiden Normen - die Trinkwasserverordnung als Rechtsnorm und die DIN 2000 als technische Norm - verpflichten die Wasserversorger dennoch dazu, alle
notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit Grenzwertüberschreitungen bei PAK entweder gar nicht vorkommen oder im Ernstfall möglichst rasch behoben
werden.
In diesem Zusammenhang sollten die Wasserversorger die Endabnehmer ihres hochwertigen Produktes stets als wichtige Informationsquelle für
sinnlich wahrnehmbare Qualitätsveränderungen von Trübung, Färbung, Geruch oder Geschmack akzeptieren. Wie jetzt bei den PAK, so könnten solchen
Veränderungen technische Mängel im Verteilungsnetz zugrunde liegen, die gemäß DIN 2000 vorsorglich verhindert oder behoben werden müssen. | |
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