Im Rahmen ihrer Maßnahmen, die Wirtschaft anzukurbeln und insbesondere etwas für das Handwerk zu tun, können Handwerkerrechnungen ab Januar 2009 zu 20 % von der Einkommenssteuer abgesetzt werden (bisher 10 %). Wer also sein Bad renovieren oder sein Dach mit einer Aufsparrendämmung versehen lässt, kann 20 % der Lohnkosten steuermindernd geltend machen. Entsprechende Aufträge an den Handwerker sollte man also erst ab Januar 2009 vergeben.
Die höchstmögliche Summe, auf die diese 20 %-ige Steuerminderung gewährt wird, beträgt 6.000 €. Die Umstellung ihrer alten Heizung kann beispielsweise 18.000 € kosten, darin enthalten 4.800 € Lohnkosten. Auf diese Lohnkosten wird die 20%-ige
Steuerminderung angerechnet, 960 € können also von der Steuer abgesetzt werden. Und weitere 1.200 € hätte man dann sozusagen noch in Reserve, wenn der Fliesenleger für diesen Betrag das Bad neu verfliest. Der Posten Lohnkosten muss in der Rechnung extra ausgewiesen sein, damit das Finanzamt die Rechnung anerkennt. Eine Festpreisvereinbarung auf einer Rechnung wird steuerlich nicht begünstigt. Der Handwerker muss die Rechnung also immer aufschlüsseln, einmal in Materialkosten und dann in Arbeitsleistung.
Neben dem steuerlichen Effekt beabsichtigt die Regierung natürlich auch, die Schwarzarbeit einzudämmen. Den „privaten Haushalten“ fällt es aufgrund der steuerlichen Begünstigungen nunmehr leichter, so die Überlegungen der
Bundesregierung, einen regulären Handwerksbetrieb zu beauftragen, statt Schwarzarbeiter ins Haus zu holen. Die Bundesregierung rechnet die gesamten steuerlichen Entlastungen der privaten Haushalte auf 1,5 Mrd. € pro Jahr
hoch. Die Maßnahmen werden unbefristet eingeführt, aber zwei Jahre nach Inkrafttreten „evaluiert“. Darunter ist zu verstehen, dass die Maßnahmen dann neu bewertet werden.
Weitere Infos unter www.bmwi.de
|
|