Wer langfristig Vermögen aufbauen möchte, sollte jetzt noch schnell aktiv werden. Denn bis zum Jahreswechsel können sich Sparer noch einige Vorteile und staatliche Geschenke sichern. Eine Übersicht über die kommenden Änderungen und die besten Last-Minute-Maßnahmen.
Wohnungsbauprämie - schnell zugreifen!
Junge Leute, die noch bis Ende 2008 einen Bausparvertrag abschließen, können weiterhin nach sieben Jahren frei über ihr Guthaben und die erhaltene Wohnungsbauprämie verfügen. Der Staat unterstützt sie mit jährlich 8,8 Prozent auf die erbrachten Sparzahlungen bis zu einem begünstigten Höchstbetrag von jährlich 512 Euro. Das zu versteuernde Einkommen darf nicht über 25.600 Euro im Jahr liegen (Alleinstehende). Bei Verheirateten verdoppelt sich der begünstigte Höchstbetrag auf jährlich 1.024 Euro und das maßgebliche Einkommen auf 51.200 Euro. Ab Januar 2009 gelten jedoch neue Regeln: Wird das gesparte Guthaben nicht für wohn-wirtschaftliche Zwecke verwendet, muss der Sparer die Wohnungs-bauprämie zurückzahlen. Bei Vertragsabschluss im Alter von unter 25 Jahren entfällt die neue Zweckbindung der Wohnungsbauprämie. "Für die jährlich 600.000 bis 700.000 Berufsstarter in Deutschland ist die Wohnungsbauprämie eine große Chance, um frühzeitig Vermögen aufzubauen", betont Isabell Gusinde von der BHW Bausparkasse.
Vermögenswirksame Leistungen: Ab zum Chef!
Viele Azubis und Berufstätige haben einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL), nutzen diesen aber nicht. Dabei sind VL eine tarif- oder arbeitsvertraglich vereinbarte Geldleistung. Der Arbeitgeber überweist beispielsweise - je nach Branche - zwischen sechs und 40 Euro monatlich als vermögenswirksame Leistung auf das Bausparkonto. Und der Staat fördert mit: Wer seine VL beispielsweise in Bausparverträge oder die Tilgung eines Bausparkredits steckt, hat bis zum versteuernden Einkommen von 17.900 Euro bei Alleinstehenden bzw. 35.800 Euro bei Verheirateten Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. "Wer die vermögenswirksamen Leistungen in Bausparverträge anlegt oder zur Entschuldung seines Wohneigentums verwendet, erhält neun Prozent aus maximal 470 Euro, das sind jährlich 42,30 Euro vom Staat. Nach sieben Jahren kann der Anleger über die gesamte Summe aus Einzahlungen, Erträgen und staatlichen Zulagen verfügen", rechnet BHW-Expertin Gusinde vor.
Achtung vor der Abgeltungssteuer!
Ab 2009 haben Banken und Bausparkassen z.B. auf Zinsen, Dividenden und Aktien-Kursgewinne pauschal 25 Prozent - die sogenannte Abgeltungsteuer - an die Finanzverwaltung abzuführen. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer gilt ausschließlich für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Isabell Gusinde: "Bei allen Geld- und Kapitalanlagen, die bis Ende 2008 erworben werden, sind die erzielten Gewinne nach Ablauf der zurzeit gültigen Spekulationsfrist von zwölf Monaten auch nach Einführung der Abgeltungsteuer steuerfrei." Für Bausparer ist die Abgeltungsteuer lediglich ein "Randproblem". Mit einem Freistellungsauftrag können Sparer bis zur Höchstgrenze des sogenannten Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.602 Euro (Verheiratete) das Guthaben steuerfrei beziehen. Von allen darüber hinausgehenden Beträgen zieht das Finanzamt Abgeltungsteuer ab.
Wohn-Riester: Der Schritt in die eigenen vier Wände
Der Traum von der eigenen Immobilie rückt wieder in greifbare Nähe: Mit dem neuen Eigenheimrentengesetz, auch "Wohn-Riester" genannt, locken attraktive Förderungen für den Bau oder Erwerb der eigenen vier Wände. Sparer, die vier Prozent ihres beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag investieren, erhalten jährlich 154 Euro Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind nochmals 185 Euro Kinderzulage. Ist der Nachwuchs 2008 auf die Welt gekommen, fließen sogar 300 Euro in die Altersvorsorge. Anspruchsberechtigte, die zu Beginn eines laufenden Förderjahres maximal 24 Jahre alt sind, bekommen für ihre Einzahlungen ab 2008 zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro. Wer erst Ende 2008 einen Riester-Vertrag abschließt, kann - rückwirkend zum 1. Januar 2008 - immer noch die Förderung für das ganze Jahr erhalten.
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