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Wohn-Riester - mit Eigenheimrente zum Wohneigentum

Das Eigenheimrenten-Gesetz fördert rückwirkend zum 1.1.2008 selbst genutztes Wohneigentum als Baustein der Altersvorsorge. Fragen an den Wohn-Riester-Experten der BHW-Bausparkasse Bernd Neuborn.

Kann ich das Gesparte aus einem bestehenden Riester-Vertrag für Wohn-Riester nutzen?

Wohnriester-Förderung für Familien
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Ja, das geht. Wer kurzfristig eine Immobilie kaufen oder bauen möchte, darf die angesparte Summe nach Abschluss des Kaufvertrags aus einem bestehenden Riester-Vertrag entnehmen und kann sie vollständig zur Finanzierung des neuen Wohneigentums einsetzen. Der Sparer kann also in diesem Fall schon weit vor Rentenbeginn das angesparte Riester-Guthaben zu 100 Prozent nutzen. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden, gilt eine Übergangsregelung: Riester-Sparer, die im Jahr 2008 oder 2009 Geld aus einem solchen Vertrag entnehmen wollen, müssen mindestens 10.000 Euro entnehmen.

Greift die Förderung auch, wenn ich ein Hypothekendarlehen abzahle?



Wohnriester-Förderung für Ehepaare
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Ja, die staatlichen Zulagen können für die Tilgung von Baudarlehen verwendet werden. Voraussetzung ist immer, dass die Immobilie nach dem 31. Dezember 2007 gekauft bzw. gebaut wurde und selbst genutzt wird. Die staatlichen Zulagen werden als Sondertilgungen auf dem Darlehenskonto gebucht.

Muss die Förderung versteuert werden?



Wohnriester-Förderung für Berufsstarter
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Ja, auch bei Wohn-Riester gilt - wie beim herkömmlichen Riester-Sparen - das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. In der Ansparphase sind die Einzahlungen steuerfrei. Mit Renteneintritt werden für die geförderten Spar- und Tilgungsbeiträge Steuern nachgelagert fällig. Dabei kann der Sparer zwischen zwei Varianten wählen. Entweder er zahlt die Steuern zum jeweils individuellen Steuersatz auf einen Schlag und erhält darauf einen Sofortrabatt von 30 Prozent oder er zahlt die Steuern in Raten bis maximal zu seinem 85. Lebensjahr.

Wird das zur Finanzierung des Eigenheims eingesetzte Riester-Vermögen als Eigenkapital anerkannt?



Ja, das auf einem bestehenden Riester-Vertrag angesparte Kapital wird von den Bausparkassen als Eigenkapital anerkannt. In der Regel gilt: Je mehr eigene Mittel vorhanden sind, desto niedriger fällt die monatliche Belastung für das Darlehen aus.
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