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Baugeld vom Pfarrer oder wie Kirchen beim Hausbau helfen

Aktion pro Eigenheim Steigende Baulandpreise machen den Eigenheimbau für Familien mit Kindern und durchschnittlichem Einkommen immer mehr zum wirtschaftlichen Wagnis. Der Kauf des Grundstücks ist mittlerweile ebenso teuer wie der Bau des Hauses selbst. Insgesamt stehen so vor allem junge Familien trotz günstiger Baugeldzinsen vor einer zu hohen finanziellen Hürde. Aber es geht auch anders: In Freiburg vergibt die katholische Kirche Grundstücke im Erbbaurecht. Bei Nutzung eines Erbbaurechts vermindern sich die Kosten für das Eigenheim um den Kaufpreis des Grundstücks. Für dieses bezahlt der Erbbauberechtigte nur den monatlich ausgewiesenen Erbbauzins, der festgeschrieben ist. Das erleichtert die Finanzierung erheblich. "Baugrund lässt sich nicht beliebig vermehren. Wir wollen etwas dagegen tun, dass die Baulandpreise ins Uferlose steigen", erklärt Klaus Lipp, stellvertretender Leiter der Abteilung Liegenschaften im Erzbischöflichen Ordinariat Freiburg. Die Erzdiözese berechnet für ihre Grundstücke vier Prozent des aktuellen Verkehrswertes als jährlichen Erbbauzins. Für jedes minderjährige Kind verringert sich der Zins in den ersten sieben Jahren um 20 Prozent, maximal um 80 Prozent. Das ist gerade für junge Familien in der Anfangszeit eine große Erleichterung.

Datenbank zeigt "Baugeld vom Pfarrer"

Wohneigentum ist ein erstrebenswertes Ziel, um die Lebensbedingungen für Familien zu verbessern und ihnen soziale Sicherheit zu geben. Das sehen auch die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland so. Sie fördern Wohneigentum, um einen Beitrag zum sozialen Ausgleich der Gesellschaft zu leisten. Von den 23 evangelischen Landeskirchen und den 27 Diözesen der katholischen Kirche unterstützen jeweils 20 den Eigentumserwerb von Familien. Einen systematischen Überblick über diese Art der Familienförderung gab es bislang nicht. Die "Aktion pro Eigenheim", die sich als Anwalt bauwilliger Familien versteht, leistet auf diesem Gebiet einmal mehr Pionierarbeit. Die Initiative hat nun erstmals alle kirchlichen Förderangebote zusammen getragen, die Häuslebauer in Anspruch nehmen können. Die kompakte Übersicht zeigt, in dieser Form einmalig, wo es "Baugeld vom Pfarrer" gibt, nennt alle Konditionen und sämtliche Ansprechpartner. "Die 'Aktion pro Eigenheim' hat damit einen weiteren Förderschatz gehoben, der bislang weitgehend unentdeckt war und dementsprechend brach lag", erläutert Max Schierer, Präsident des Bundesverbands Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V., München, und Mit-Initiator der
"Aktion pro Eigenheim".

Enormes Sparpotenzial durch Erbbaurecht

Dass sich "Baugeld vom Pfarrer" lohnt, zeigt die Musterrechnung der Erzdiözese Freiburg: Bei einem Grundstückswert von 100.000 Euro beträgt die Belastung bei Kauf 6.000 Euro jährlich (Finanzierung zu sechs Prozent, ohne Tilgung). Bei Nutzung des Erbbaurechts verringert sich die Belastung um 2.000 auf 4.000 Euro jährlich (Erbbauzins vier Prozent, ohne Kinderermäßigung). Eine Familie mit zwei Kindern erhält für die ersten sieben Jahre zusätzlich 40 Prozent Ermäßigung. Daraus ergibt sich ein Erbbauzins von 2,4 Prozent beziehungsweise 2.400 Euro jährlich. Die Ersparnis gegenüber dem Grundstückskauf beläuft sich auf 3.600 Euro im Jahr und summiert sich in sieben Jahren auf 25.200 Euro. In diesem enormen Sparpotenzial liegt die wirtschaftliche Bedeutung des Erbbaurechts: Statt des Grundstückspreises zahlt man Erbbauzinsen, die in der Regel niedriger sind als die Hypothekenzinsen für langfristige Kredite. Das nicht gebundene Geld kann in das Haus investiert werden. "Auf diese Weise reicht das Einkommen vieler Familien aus, um ihr Eigenheim solide zu finanzieren", betont Klaus Lipp. Kein Wunder, dass das Angebot gerne genutzt wird: Die Erzdiözese Freiburg verwaltet über 6.000 Erbbaurechte.

Seit 1919 gesetzlich verankert

Die Vergabe von Erbbaurechten stellt das zentrale Förderinstrument der Kirchen dar. Viele Gemeinden und kirchliche Stiftungen verfügen über Grundbesitz, der, sofern er nicht für kirchliche Zwecke benötigt wird, Familien mit Kindern den Bau eines Eigenheims ermöglichen kann. Da kirchliche Grundstücke häufig nicht verkauft werden dürfen, bietet sich das seit 1919 gesetzlich verankerte Erbbaurecht an. 14 katholische Diözesen und 20 evangelische Landeskirchen vergeben Erbbaurechte. Bei der katholischen Kirche werden sie meist zentral über die Diözese angeboten und abgewickelt, bei der evangelischen Kirche dagegen oft über die jeweilige Kirchengemeinde. Die Diözesen werben zudem offensiver für die Vorteile des Erbbaurechts.

Bei der Kirchengemeinde vor Ort anfragen

Der von den evangelischen Kirchengemeinden erhobene Erbbauzins liegt im bundesweiten Durchschnitt bei vier bis fünf Prozent des aktuellen Verkehrswerts des Grundstücks. Die Gemeinden der Landeskirche Thüringen berechnen für ihre Grundstücke einen festen Geldbetrag von einem bis vier Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Bei einem Grundstückspreis von 100 Euro pro Quadratmeter entspräche das einem Erbbauzins von einem bis vier Prozent; je höher der Grundstückspreis, desto geringer fällt relativ betrachtet der Erbbauzins aus. Die genauen Konditionen werden von den Kirchengemeinden als Grundstückseigentümer individuell bestimmt. Auch über Ermäßigungen für Familien, die eine Ausnahme darstellen, wird vor Ort entschieden. Es kann sich also lohnen, bei der eigenen Kirchengemeinde nachzufragen und eventuell Sonderkonditionen auszuhandeln. Dann ist im Einzelfall auch ein Erbbauzins von unter vier Prozent möglich.

Siedlungswerke unterstützen Familien mit Darlehen

Die Kirchen vergeben aber nicht nur Erbbaurechte. Wenig bekannt ist, dass es eine Art "Eigenheimzulage" von kirchlichen Siedlungswerken gibt. Sie entstanden in ihrer heutigen Gestalt zur Zeit der Wohnungsnot in Deutschland nach 1945, als Wohnungsbau ein vorrangiges Ziel kirchlicher Daseinsfürsorge war. Die evangelischen Siedlungswerke beschränken diese sinnvolle Form der Förderung momentan auf Mitarbeiter der Kirchengemeinden. Die Siedlungswerke von sieben katholischen Diözesen (Köln, Paderborn, Münster, Essen, Hildesheim, Dresden-Meißen, Rottenburg-Stuttgart) vergeben dagegen heute noch zinslose oder zumindest verbilligte Darlehen oder Baukostenzuschüsse an bauwillige Familien.

Auf die Streichung der Eigenheimzulage reagiert

Das Familienheim-Hilfswerk für die Erzdiözese Paderborn zahlt an Familien mit Kindern zinslose Darlehen aus. Gefördert werden Neubau und Erwerb von familiengerechten Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie der Ausbau oder die "Großreparatur" vorhandenen Wohneigentums. Die Grundförderung für Familien mit einem Kind beträgt 10.000 Euro. Für jedes weitere Kind im Haushalt erhöht sich die Förderung um 1.500 Euro. Familien mit zwei Kindern erhalten so ein Darlehen in Höhe von 11.500 Euro. Die Tilgung erfolgt über elf Jahre in monatlich gleich bleibenden Raten von 88 Euro. Für die geförderten Haushalte gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Eine Familie mit zwei Kindern darf über bis zu 2.380 Euro Nettoeinkommen pro Monat verfügen, das entspricht einem Jahresbruttoeinkommen von etwa 42.000 Euro. Besonderheit: Für jedes weitere Kind, das nach Stellung des Antrags geboren wird, werden jeweils 800 Euro des Darlehens erlassen. Die Erzdiözese Paderborn hat ihre Förderung zu Beginn des Jahres 2007 sogar kräftig aufgestockt. Bis dahin lag der Grundförderbetrag bei 5.000 Euro. "Wir haben nach Abschaffung der Eigenheimzulage festgestellt, dass die Zahl der Darlehensanträge deutlich zurückging", erläutert Achim Stumpenhagen von der Hauptabteilung Finanzen der Erzdiözese. "Deshalb haben wir beschlossen, das Angebot finanziell noch attraktiver zu machen, um Familien nach dem Wegfall der staatlichen Förderung mehr zu unterstützen", so Stumpenhagen.

Fördermittelübersicht ausgebaut

Sämtliche Förderangebote mit allen Konditionen gibt es ab sofort unter www.aktion-pro-eigenheim.de im Internet. Die Fördermittel der Kirchen ergänzen den Fördermittelüberblick, den die "Aktion pro Eigenheim" auf ihrem Portal per Suchfunktion und Datenbanken anbietet. Dort kann man bereits bequem und einfach die Förderprogramme von Bund, Ländern und Kreisen sowie, mit dem "Baugeld vom Bürgermeister", exklusiv die Förderangebote für Familien von 258 Kommunen recherchieren. "Damit bauen wir konsequent und in idealer Weise unser Informationsangebot aus, das Familien den Weg ins Eigenheim erleichtert", betont Max Schierer.
Info-Kasten:

Kein Besitz zweiter Klasse

Das Erbbaurecht stößt gelegentlich noch auf Vorbehalte, dabei ist es kein Besitz zweiter Klasse. Das Erbbaurecht wird wie ein Grundstück behandelt und im Grundbuch wie ein Grundstück eingetragen. Das Erbbaurecht ist beleihbar, was die Fremdfinanzierung durch Aufnahme von Hypotheken oder Grundschulden ermöglicht. Das Eigentum im Erbbaurecht ist vererbbar und übertragbar wie eine Immobilie mit Grunderwerb. Steuerlich wird das Haus auf dem Erbbaugrundstück genauso behandelt wie auf einem Kaufgrundstück. Erbbaurechte haben häufig eine Laufzeit von 99 Jahren. Der jährliche Erbbauzins richtet sich nach dem Verkehrswert des Grundstücks bei Vertragsbeginn und bezieht sich auf das unerschlossene Bauland; die Erschließungskosten trägt der Erbbauberechtigte. In der Regel wird der Zins während der Laufzeit an die amtlich festgestellte Einkommens- und Preisentwicklung angepasst; die Wertsteigerung des Grundstücks bleibt dagegen unberücksichtigt.

Die Förderbedingungen

Erbbaurechte werden von beiden Kirchen in den meisten Fällen an alle bauwilligen Familien vergeben, unabhängig von Religionszugehörigkeit oder Konfession. Voraussetzung ist in der Regel, dass im geförderten Haushalt Kinder leben. Gibt es für ein Grundstück mehrere Bewerber, spielen bei der Entscheidung über die Vergabe des Erbbaurechts zunächst die Zahl der Kinder und Kriterien wie die finanzielle Lage der Familie eine Rolle, erst in zweiter Linie wird nach der Konfession gefragt. Bei den Darlehen legen die katholischen Siedlungswerke strengere Maßstäbe an. Hier wird in aller Regel verlangt, dass mindestens einer der Ehepartner katholisch ist, dass die Eheleute kirchlich (besser: katholisch) getraut wurden, und dass die Kinder getauft (besser: katholisch getauft) sind. Oft gelten, zumindest auf dem Papier, noch strengere Richtlinien. Ob es im Einzelfall Ausnahmen davon geben kann, entscheiden die Diözesanverwaltungen. Des Weiteren spielen auch bei den Darlehen Vergabekriterien wie Anzahl der Kinder, mögliche Behinderung eines Haushaltsmitglieds, Familieneinkommen oder Höhe der Baukosten eine Rolle.

Immobilien-Schnäppchen aus dem Bestand der Kirchen

Abgesehen von Erbbaurechten oder Darlehen bieten einige Diözesen auf ihren Internetseiten Baugrundstücke und Wohnhäuser aus ihrem Bestand zum Verkauf an. Auf dem Portal www.kirchengrundstuecke.de vermarktet die evangelische Kirche Immobilien aus ihrem
bundesweiten Bestand (außer Baden-Württemberg und Bayern) im Internet. Hier kann das
ein oder andere Schnäppchen dabei sein, so dass Kaufinteressenten auch dadurch günstig zu
Wohneigentum kommen können.
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