Nadelhölzer, speziell nordische Fichte und Kiefer, sind die in Deutschland meistverarbeiteten Hölzer. Da sie uns in Baumärkten und Holzhandlungen auch am meisten "begegnen", könnte leicht der Eindruck entstehen, als handele es sich um minderwertiges Holz. Das ist absolut nicht der Fall. Fichten und Kiefern sind noch relativ häufig vorhanden, vor allem in Skandinavien und Rußland. Aus "feinjährigen" Nadelhölzern werden hochwertige Holzfenster gemacht; aus 60, 70 Jahre alten Stämmen sehr solide Wohnblockhäuser.
Allerdings überschwemmen auch Billigqualitäten den Markt, die sog. B-Qualitäten müssen oft als Lockvogelangebote herhalten. Wir sagen Ihnen, wie Sie A- von B-Sortierungen unterscheiden können und wie Sie nachprüfen können, ob die angepriesene Ware die DIN 68 126 erfüllt. Insektenfraßstellen z.B., auch für den Laien jederzeit erkennbar, sind bei A-Sortierung unzulässig, bei B-Sortierung aber (in geringem Umfang) erlaubt und damit k e i n Reklamationsgrund.
Um unvermeidliche Sortierungsfehler zu erfassen, gelten diese Anforderungen jeweils nur für 95 Prozent der Partie; d.h. es dürfen bei vereinbarter A-Sortierung maximal 5 Prozent der Stückzahl B-Sortierung sein; bei vereinbarter B-Sortierung dürfen 5 Prozent der Stückzahl geringfügig von den Anforderungen abweichen, sie müssen jedoch in vollem Umfang der Funktion der B-Sortierung gerecht werden. Profilholz, das den Anforderungen der B-Sortierung nicht gerecht wird, wird als Ausschuß bezeichnet.
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| Nr. Merkmale |
A-Sortierung |
B-Sortierung
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1 Äste |
unzulässig: ausgefallene Äste über 5 mm Durchmesser zulässig: gesunde, festverwachsene Äste; kleine schwarze und schwarzumrandete Äste (bis 20 mm Durchmesser), mindestens einseitig zur Hälfte verwachsen, vereinzelt kleine ausgefallene Kantenäste und kleine Beschädigungen an Kantenausbrüchen, soweit die Deckung dadurch nicht beeinträchtigt wird.
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unzulässig: ausgefallene und stärker angeschlagene Äste über 20 mm Durchmesser |
2 Risse |
unzulässig: durchgehende Risse zulässig: Endrisse mit einer Länge bis zum Maß der einfachen Brettbreite sowie Haarrisse
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zulässig: größere durchgehende Risse bis 300 mm Länge in Faserrichtung |
3 Kernröhre |
unzulässig: größere Kernröhre (über 4 mm breit) zulässig: bei 20% der Stückzahl leichte Kernröhre von maximal halber Brettlänge
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zulässig |
4 Druckholz (Buchs, Rothärte) |
zulässig: Buchsigkeit in geringem Umfang |
zulässig: soweit das Verlegen möglich ist
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5 Drehwuchs |
unzulässig: ein visuell erkennbarer Drehwuchs |
zulässig: soweit das Verlegen möglich ist
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6 verkiente Stellen bei Kiefer |
zulässig: leicht verkiente Stellen bei max. 10% der Stückzahl
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zulässig |
7 Harzgallen |
zulässig: vereinzelte Harzgallen mit einer Fläche bis zu 2,5 cm² (max. 3 Harzgallen auf 1,5 m Brettlänge)
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zulässig: |
8 Rindeneinschluss |
unzulässig: größerer Rindeneinschluß, der länger als die halbe Brettbreite ist.
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zulässig: |
9 Insektenfraßstellen |
unzulässig |
zulässig: vereinzelt, bis 5% der Stückzahl
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10 10 Verfärbungen |
unzulässig: geringe Verfärbungen (bis 10% der Oberfläche) bei 10% der Stückzahl |
zulässig: Verfärbungen und feste farbige Streifen unzulässig: überwiegend verblaute Partien
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11 Fäule |
unzulässig |
unzulässig |
12 Bearbeitung |
maßhaltig und gut gehobelt zulässig: vereinzelte ausgedübelte Stellen und kleinere Hobelfehler (z.B. leichte Aufrauhungen neben Ästen) Baumkante an der unteren Nutwange eines Profilbrettes auf einer Gesamtlänge von nicht mehr als 500 mm. Die Feder darf durch die Baumkante nicht geschwächt werden. Neben dem üblichen Dübel ist auch der Hirnholzdübel zu verwenden, dessen Fläche eher einem Ast gleicht als der Längsholzdübel. |
zulässig: Hobelfehler, soweit das Verlegen möglich ist; ausgedübelte Stellen; Baumkante, soweit die Verlegung und Stabilität nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Nicht zulässig: Nicht maßhaltig passend gehobelte Ware |