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Schwarzbau-Alptraum um einen Anbau

Immer wieder fragen unsere User an, ob und wie sie bauliche Änderungen und Erweiterungen vornehmen können. Und immer wieder weisen wir darauf hin, dass man nicht so darf, wie man will. Und dass man auch bei anscheinend geringfügigen baulichen Änderungen wie dem Anbau eines Wintergartens unter Umständen eine Baugenehmigung braucht. Ungeachtet dessen, wie die Auseinandersetzungen mit der Baubehörde letztlich auch ausgehen mögen - zehn Jahre Lebensqualität kann "draufgehen", wenn man einmal in die Mühlen der Baubehörden geraten ist. Wir bringen hier einen Beitrag aus der Westdeutschen Zeitung vom 30. März 2004. Unsere Kommentare haben wir in kursiver Schreibweise (in Klammern) kenntlich gemacht:

Das Unglück nahm Anfang der 90er-Jahre seinen Lauf. Damals beschlossen die Eheleute Ludevika Busch-Petersen und Eberhard Busch, ihr Wohnhaus in der Stadt Tönisvorst zur Gartenseite hin auszubauen. Hätten sie damals geahnt, was aus den Plänen wird, hätten sie sicher die Finger davon gelassen. Denn seit fast zehn Jahren liegen sie im Streit mit der Tönisvorster Stadtverwaltung. Zwangsgelder, Sperrung der Konten, Pfändungen, mehrere Verfahren vor Verwaltungsgerichten, Dienstaufsichtsbeschwerden... der Rattenschwanz des juristischen Kleinkrieges lässt sich endlos fortführen. Und ein Ende scheint nicht in Sicht zu sein (Stand April 2004).
 
Mündlich zugesagt - oder nicht?

Wie hatte es so weit kommen können? "Mündlich war mir vom Bauordnungsamt des Kreises Viersen eine Nutzungsänderung für den im Rohbau befindlichen Anbau in Aussicht gestellt worden", sagt Eberhard Busch. (Mündlich) genehmigt worden sei ein sieben Meter hoher Raum mit Treppenhaus, der auf den letzten drei Metern zum Garten als Abstellraum genutzt werden dürfe. "Für ein Treppenhaus und einen Abstellraum wollten wir so viel Geld aber nie in die Hand nehmen. Hätte man uns die Nutzungsänderung nicht ins Aussicht gestellt, wäre das Bauvorhaben nie begonnen worden."
 
Hausbesitzer legt los ohne Baugenehmigung

Was auch immer bei der Kreisverwaltung gesagt wurde: Die Buschs begannen nach ihren eigenen Vorstellungen zu bauen. Ein großes Wohnzimmer mit Kamin, Fußbodenheizung und Glaswand zum Garten sollte entstehen. Doch das Bauordnungsamt Tönisvorst, in dessen Zuständigkeit das Vorhaben ab 1995 fiel, wollte von der Nutzungsänderung nichts wissen: Von den Buschs wurde verlangt, den Schwarzbau zu beseitigen und eine errichtete Glaswand um drei Meter zurückzusetzen. Mehr gebe der Bebauungsplan nicht her. Damit wollte sich insbesondere Eberhard Busch, dem Bekannte "Michael-Kohlhaas-Qualitäten" nachsagen, nicht abfinden. Er weigerte sich, die teure Glaswand abreißen zu lassen, was die Stadt mit diversen Zwangsgeldern konterte.
 
Bis heute 10.000 € an Zwangsgeldern

Bis heute ist eine Summe von rund 12 000 Euro zusammengekommen. Und da die Buschs nicht zahlen wollen, wurden ihnen zweimal zur Pfändung die Girokonten gesperrt. Die Baustelle war in den ersten Jahren des Streits im Rohbau liegen geblieben. Doch nach sieben Jahren zwischen Zementsäcken und Holzleitern "waren wir mit den Nerven fertig", wie Ludevika Busch-Petersen es ausdrückt. Folge: Der Anbau wurde endgültig fertiggestellt und der Streit mit der Stadt eskalierte weiter. Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht endete mit einem Vergleich, den Christian Hindahl, Anwalt der Eheleute Busch, als "Nullum" bezeichnet. Beide Seiten seien dazu aufgefordert worden, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten.
 
Auch Petitionsausschuß wurde tätig

Der Petitionsausschuss des Landtages ging einen Schritt weiter: Im Januar 2003 regt er bei der Stadt an, Maßnahmen zu prüfen, die den rechtlichen Gegebenheiten entsprechen, sich aber "weniger einschneidend für den Petenten (Hausbesitzer) auswirken". Die gleichfalls angeregte Änderung des Bebauungsplans wurde vom städtischen Planungsausschuss aber glatt mit 10 zu 1 Stimmen abgeschmettert (so schnell lassen sich die lokalen Träger der Demokratie nicht in ihre Befugnisse reinreden). Im August 2003 gab es bei Bürgermeister Albert Schwarz ein Vermittlungsgespräch. Der regte einen Kompromiss an und forderte die Buschs auf, einen verhandlungsfähigen Vorschlag zu unterbreiten. Doch zu dem dafür angesetzten Gespräch zwischen Rechtsanwalt Hindahl und dem Leiter des Rechtsamtes, Thomas Gossen, kam es nie. Der von Hindahl schriftlich eingereichte Vorschlag, im Wohnzimmer eine "bauliche Konstruktion" zu schaffen, damit der Bereich bis zur Glaswand nicht als Wohnraum nutzbar ist, wurde vom Bauordnungsamt als unzureichend abgelehnt.
 
Man hat Angst, einen Präzedensfall zu schaffen

Der Bürgermeister betont, ein Schwarzbau dürfe nicht zum Präzedenzfall werden. Er hoffe aber weiter auf einen Kompromiss, der "bei gutem Willen auf beiden Seiten und im Rahmen einer großzügigen Auslegung" noch möglich sei, "wenn auch der Weg dorthin immer enger wird". Der zuständige Mann beim Bauordnungsamt (Untergebener des Bürgermeisters) fragt allerdings (mit erstaunlicher Hartnäckigkeit): "Warum kein kompletter Rückbau?" Die Bautiefe halte sich nicht an den Bebauungsplan, ein "verkappter Wintergarten" sei nicht akzeptabel. Der Kompromiss könne (aus Sicht der Behörde) nur in der Duldung des ebenfalls illegalen Garagen-Ausbaus bestehen. Für Rechtsanwalt Hindahl wäre damit "die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt". Für einen Rückbau seien etwa 50 000 Euro aufzuwenden, nicht gerechnet alle anderen Kosten: "Das wäre der wirtschaftliche Super-Gau für Familie Busch."

Wie die unendliche Geschichte weitergehen wird, bleibt abzuwarten. Bis dahin werden die Hausbesitzer noch mehr Lebensqualität eingebüßt haben.
 
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