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Der Frühling ist da, die Gartensaison beginnt. Unüberhörbar knattern vielerorts die Motoren und verursachen nicht nur
Lärm, sondern tragen auch zum gesundheitsschädlichen Sommersmog bei. So stößt ein Zweitakt-Rasenmäher pro Stunde so viele schädliche Kohlenwasserstoffe
aus wie 200 Autos mit Katalysator. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher, elektrisch betriebene Rasenmäher zu benutzen. Mit dem richtigen Rasenmäher ist es
kein Problem, zugleich etwas für ein saftiges Grün, das eigene Wohlbefinden und die Umwelt zu tun. Das Angebot an Rasenmähern ist vielfältig. Auch wer es
gerne bequem hat, kann seinen Rasen mit weniger Krach, Gestank und Energieverbrauch stutzen.
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Mechanische Handrasenmäher Aus Umweltsicht die mit Abstand beste
Variante: Mechanische Handrasenmäher sind geländegängig, unschlagbar umweltschonend, machen nur wenig Lärm und bieten die Möglichkeit zur sportlichen
Betätigung. Der ideale Gartenpartner bei entsprechender Gartengröße. Aber es geht auch mit weniger Körpereinsatz. |
Elektrische Rasenmäher Für weniger sportliche Gartenfreunde sind
elektrische Rasenmäher interessant: Ihre geringe Geräuschbelastung freut auch die Nachbarn, und keine Abgase verpesten die Umwelt. Sie zeichnen sich
durch eine leichte und kompakte Bauweise aus und sind einfach zu bedienen. Die zweitbeste Variante, die das Umweltbundesamt bereits 1998 nachdrücklich
empfohlen hat.
Elektrische Rasenmäher mit Kabel (ohne Akku) Der Elektromotor
saugt seine Energie mit einem Elektrokabel direkt aus dem Stromnetz. Dieses Kabel schränkt die Handlichkeit und die Einsatzmöglichkeit des Rasenmähers
ein. Aus Umweltgründen spricht aber nichts dagegen. Akkulose Elektro-Mäher sind aus Abgas- und Lärmgründen zu empfehlen, selbst wenn der Betriebsstrom
nicht emissionsfrei erzeugt wird.
Akku-Rasenmäher Mit Akku-Rasenmähern läßt
sich langen Halmen zu Leibe rücken, ohne die ganze Zeit am Stromnetz zu hängen und vielleicht noch das Kabel versehentlich zu durchtrennen. Der Akku wird
normalerweise an der Steckdose geladen. Eine Ladung hält für eine Stunde Mähen, was für eine ca. 300 Quadratmeter große Rasenfläche - das entspricht drei
Tennisplätzen - ausreichen sollte. |
Rasenmäher mit Benzin- oder Dieselmotoren Zum Antrieb stehen Zwei- und
Viertakt-Motoren zur Verfügung, für den Profi-Bereich auch Dieselmotoren. Bei Viertaktmähern sollte das Öl jedes Jahr gewechselt werden. Das Altöl muss
bei einer Tankstelle, der Gemeinde oder einer Sondermüll-Sammelstelle entsorgt werden. Rasenmäher mit Verbrennungsmotor sind laut und entwickeln
erhebliche Mengen an Abgasen. Niedrigemissionsmotoren mit Katalysator können immerhin den Schadstoffausstoß mindern.
Benzin-Rasenmäher (Viertakter) Benzinrasenmäher mit Viertakt-Motor stoßen
weniger Schadstoffe aus als Zweitakt-Modelle. Darum sind sie - wenn es schon ein Benziner sein soll - aufgrund der weniger starken Gesundheits- und
Umweltbelastung die bessere Wahl. Wie alle Verbrennungsmotoren tragen sie dazu bei, bodennahes Ozon zu bilden, das für den sogenannten "Sommersmog"
verantwortlich ist.
Benzin-Rasenmäher (Zweitakter) Benzinrasenmäher mit
Zweitakt-Motor kommen größtenteils im Profi-Bereich zum Einsatz. Sie sind wegen ihrer besonders schädlichen Abgase in die Schlagzeilen geraten: Pro
Stunde emittiert ein Zweitakt-Mäher so viele Kohlenwasserstoffe wie 200 Autos mit geregeltem Kat. Dagegen läßt sich etwas tun: Der Handel bietet
Zweitakt-Rasenmäher mit Katalysator an. Durch den verringerten Schadstoffausstoß wird die Bildung des gesundheitsschädlichen, bodennahen Ozons erheblich
reduziert. Dennoch ist das Mehr an Restabgasen gegenüber ihren Viertakt-Vettern - selbst mit Kat - als kritisch zu betrachten.
Diesel-Rasenmäher Auch Diesel-Rasenmäher kommen in der Regel nur im
Profi-Bereich und hier besonders bei Traktormähern zum Einsatz. Der Einsatz von Diesel-Mähern wird meist mit Kostenargumenten und ihrer hohen
Zuverlässigkeit begründet. Herkömmliche Dieselmotoren emittieren jedoch fein verteilten Kohlenstoff in Form von Rußpartikeln. Sie sind deshalb besonders
gesundheitsschädlich. |
Ein wichtiger Hinweis: Nach der Rasenmäherverordnung (8.BlmSchV) dürfen Motorrasenmäher, auch Elektromäher,
nicht von 19.00 bis 7.00 Uhr an Werktagen (einschließlich Samstag) und nicht an Sonn- und Feiertagen betrieben werden. Weitergehende kommunale
Verordnungen oder Pachtlandbestimmungen, zum Beispiel zur Mittagsruhe, bleiben davon unberührt.
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