Menschen mit einer Behinderung sind meist in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Ein kleiner Treppenabsatz oder eine Duschwanne können ohne fremde Hilfe zu einem unüberwindbaren Hindernis werden. Um Behinderten das Leben zu erleichtern, ist bei Neubau oder Umbau daher darauf zu achten, diese barrierefrei auszuführen. Dies ist natürlich mit zusätzlichen Kosten verbunden, was sich nicht jeder leisten kann. Für diesen Fall gibt es eine Reihe von Anlaufstellen, an die sich Betroffene wenden können, um Fördermittel zu erhalten.
Allerdings muss von vorneherein klar gesagt werden, dass nicht verallgemeinert werden kann, was gefördert wird und was
berücksichtigt werden muss. Es gibt Unterschiede bei den Behinderungen, auch das Bundesland und das Einkommen spielen eine
Rolle, möglicherweise stehen einem weitere Förderungen zu - oder auch nicht, vielleicht zahlt die Pflegekasse - vielleicht
auch nicht. Eins wird ganz streng unterschieden: Was ist Luxus und was wird benötigt? So wird zum Beispiel eine 3,50 breite
Garage (normal: 2,50) für den Rest der Familie womöglich als Luxus angesehen, obwohl ein behindertes Kind so eine
Garagenbreite zum Ein- und Aussteigen aus dem Auto benötigt. In einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland sähe die
ganze Sache womöglich schon wieder ganz
anders aus. Sie sehen, es ist nahezu unmöglich, genau vorherzusage n, welche Fördermittel und vor allem in
welcher Höhe einem Betroffenen im individuellen Fal
l zustehen. |
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Förderung durch die Bundesländer |
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| Die Bundesländer gewähren Baudarlehen bei Haushalten mit mindestens einem behinderten Kind oder einem schwer behinderten Angehörigen, wenn er häuslich pflegebedürftig ist und das alles abhängig vom Grad der Behinderung. Gefördert werden Neubau und Ersterwerb von Eigenheimen (nur die Hauptwohnung, keine Förderung einer zweiten oder Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen sowie Ausbau und Erweiterung (z. B. von Dachgeschossen). Grundsätzlich ausgeschlossen ist meist der, der schon Wohneigentum besitzt oder bereits einmal gefördert wurde. Für die Vergabe der Förderung gelten Einkommensgrenzen. Die Höhe variiert in den Bundesländern. In einigen Bundesländern ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Überschreitung dieser Grenze möglich. Ansprechpartner und zuständig für die Förderung sind die Ämter für Wohnungswesen (Bewilligungsbehörden) bei den Stadt- und Kreisverwaltungen.
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Zuschüsse durch die Pflegeversicherung |
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| Die Pflegeversicherung gewährt finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes. Für notwendige Umbaumaßnahmen gibt es einen Zuschuss der Pflegeversicherung von maximal 2.557 Euro. Die Kasse zahlt aber grundsätzlich nur für eine Maßnahme. Werden mehrere Umbauten z.B. in Küche und Bad fällig, sollten diese in zeitlichem Abstand vorgenommen werden. Denn die Pflegekasse zahlt den Zuschuss erneut, wenn sich der Gesundheitszustand des Antragstellers verschlechtert hat. Generell richtet sich der Zuschuss nach der Höhe der Umbaukosten und nach dem Einkommen des Pflegebedürftigen. Die Kasse setzt einen Eigenanteil von zehn Prozent der Baukosten an, höchstens jedoch 50 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Allerdings muss ein Kostenvoranschlag vorliegen. Manche Kassen zahlen auch nach dem Umbau, darauf sollte man sich aber nicht verlassen. Zuschüsse durch die Pflegeversicherung werden allerdings auf das Darlehen der Landesmittel angerechnet. |
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KfW-Bankengruppe |
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| Die KfW-Bankengruppe (früher Kreditanstalt für Wiederaufbau) gewährt zinsgünstige Darlehen
zur Förderung des Wohnungsbaus. Diese Darlehen sind unabhängig vom Einkommen
und sind auch nicht speziell für Menschen mit einer Behinderung
gedacht. Jeder kann ein Darlehen beim KfW beantragen. Voraussetzung ist
allerdings, dass das gebaute oder erworbene Wohneigentum selbst
genutzt wird. Das Darlehen beträgt 30% der angemessenen Gesamtkosten
(höchstens jedoch 100.000 Euro). Neben dem Bau oder Erwerb von
selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, werden Vorrichtungen
zur Energieeinsparung gefördert (CO2-Gebäudesanierung,
Solarstromanlagen, Vorrichtungen für erneuerbare Energien). |
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