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Satire des Monats Juni 1998

Helle Aufregung herrscht auf allen Baustellen, nachdem das Landesarbeitsgericht in Hamm entschieden hat, daß ein Ausbilder, der den Arm um die Schulter einer Auszubildenden legt, mit einer fristlosen Kündigung rechnen muß, wenn er wegen einer solchen Handlung bereits abgemahnt worden ist. Da nach § 2 Absatz 2 Ziffer 2 des Beschäftigtenschutzgesetzes sämtliche körperlichen Berührungen untersagt sind, hat sündiger Mitarbeiter (Schreibfehler, es muß heißen "ständiger" statt "sündiger") Wolfram Dübbel die Problematik insbesondere im Handwerk untersucht. Hier sein Life-Bericht:

Händchenhalten auf der Baustelle

Um mich in die Problematik einzustimmen, bin ich zunächst zu meinem Friseurmeister Hennes Lockepull gegangen. Ich traf ihn an mit einem Zeigestock in der Hand. Er erklärte mir, daß er wegen des absoluten Berührungsverbots seinen weiblichen Auszubilden nicht mehr die Hand zu führen wage. Stattdessen klopfe er nun den Damen mit dem Zeigestock auf den Unterarm, wozu er eine Art Morsesystem erfunden habe. Einmal Klopfen bedeute "nicht zu viel", kurz-lang-kurz-kurz bedeute "Haare richtig in den Wickler drehen" usw., usf.

Diese Methode sei zwar umstritten und es gebe auch schon Beschwerden über ihn wegen körperlicher Mißhandlung, aber das sei ihm lieber als der Vorwurf der sexuellen Belästigung. Und seine Frau sei ganz seiner Meinung.

Auf der ersten Baustelle, die ich besichtige, fand ich eine Ansammlung von Bauarbeitern an einem Sandhaufen vor. Auf dem Sandhaufen lag eine stöhnende junge Frau. Dem Dialog zwischen dem Bauleiter, einem Polier und drei Dachdeckern konnte ich entnehmen, daß die Frau auf dem Sandhaufen eine Auszubildende im Dachdeckerhandwerk ist, die vom Dach gefallen war. Der Altgeselle: "Sie ist dort oben etwas leichtsinnig gewesen und ausgerutscht. Ich hätte sie noch am Hintern, äh, an der Hüfte packen können, aber nachher bin ich der Dumme und es heißt, ich hätte sie sexuell belästigt!"

Der Bauleiter fand diese Handlungsweise lobenswert. Ein zufällig vorbeikommender Elektriker, der der stöhnenden Frau zu Hilfe eilen wollte, wurde von ihm mit den Worten gehindert: "Finger weg, auf meiner Baustelle werden keine Frauen angefaßt!"

Ich habe mich dann zur Benderstraße begeben, wo gerade die Maler mit den Abschlußarbeiten an einer größeren Wohnanlage beschäftigt waren. Dort beschwerte sich eine jüngere Frau lebhaft, daß man sie in einen Eimer mit Farbe habe plumpsen lassen.

Meine Erkundungen ergaben, daß die jüngere Frau eine Auszubildende ist, die eine Leiter zu eng angelegt hatte, das Übergewicht bekam und rücklings in einen Farbeimer fiel. Ein männlicher Azubi hätte ihr zwar helfen können, aber das wäre nur möglich gewesen, wenn er mit einer oder sogar beiden Händen gegen ihre Hüfte gedrückt hätte. Solches unmoralische Tun könne man aber von ihm nicht verlangen.

Ich bin dann Zeuge geworden, wie besagte weibliche Auszubildende die Reste aus dem Farbeimer über den Kopf des männlichen Auszubildenden geschüttet hat, was zu einer Rauferei führte, in deren Verlauf sich die beiden gegenseitig an den verschiedensten Körperteilen berührten. Wie das zu bewerten ist, überlasse ich dem Landgericht in Hamm.

Wolfram Dübbel
Die Redaktion distanziert sich mit aller Verschiedenheit vom Inhalt der Dübbel'schen Satire und weist jede Haftung für den Klarheitsgehalt der aufgestellten Behauptungen mit größter Verschlossenheit zurück.
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