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Satire des Monats September 1998

Unser Mitarbeiter Wolfram Dübbel nimmt sich diesmal eines typisch deutschen Phänomens an – der Prozessiersucht zwischen Nachbarn und Nachbarn, Mietern und Vermietern, Bauherren und Handwerkern. Er hatte die Gelegenheit, den Amtsgerichtsrat Dr. Gustav Eulenbruch zu interviewen, der im ostwestfälischen Lippstadt mit jovialer Gelassenheit versucht, die Streithähne zu versöhnlichen Vergleichen zu bewegen. Was ihm oft, aber nicht immer gelingt.

Geächze und Gestöhne

Frage: "Herr Dr. Eulenbruch, können Sie uns in ein paar Sätzen die interessantesten Fälle nennen, bei denen Sie ein Urteil fällen mußten?"

"Ja, da klagte ein Lehrer gegen einen Bahnbeamten, weil dieser immer dann laute Pfiffe ausstieß, wenn seine Spielzeuglok in den Miniaturbahnhof einlief. Dadurch fühlte sich der Lehrer in seiner Konzentration bei der Korrektur von Schulaufgaben gestört."

Frage: "Und wie ist das Verfahren ausgegangen?"

"Ich konnte die Parteien zu einem Vergleich bewegen. Der Bahnbeamte zieht sich jetzt immer eine Bettdecke über den Kopf, bevor er pfeift!"

Frage: "Und weitere Fälle?"

"Letzte Woche habe ich gegen eine Mieterin einen Räumungsbeschluß erlassen, weil die Dame ihre Miete nicht in bar, sondern nur in Naturalien zahlen wollte!"

Frage: "Und das wollte der Vermieter nicht akzeptieren?"

"Nun, die Dame ist ein sogenanntes Fotomodell und vielleicht hätte der Hausherr auch eine Bezahlung in Naturalien akzeptiert, aber seine Ehefrau war strikt dagegen!"

Frage: "Haben Sie keine kniffligeren Fälle auf Lager?"

"Sicher, sicher! Gerade ist ein Verfahren anhängig wegen Körperverletzung durch einen Nußbaum!"

Frage: "Ist da ein Nußbaum um- und dem Nachbarn auf den Kopf gefallen?"

"Nein, eher im Gegenteil – es geht um eine Steißprellung !"

Frage: "Wie ist das denn zu verstehen?"

"Die Sachlage ist einfach. Ein Nußbaum aus dem Garten des Beklagten hat seine Nüsse auch in den Garten des Klägers abgeworfen. Dabei hat sich eine Nuß ausgepflanzt und es ist ein etwa 40 cm hohes Bäumchen entstanden. Darüber hat sich der Kläger geärgert, weil das Bäumchen mitten in seinem Rosenbeet heranwuchs. Er hat versucht, das Bäumchen auszureißen. Dabei hat er aber nicht bedacht, daß Nußbäume Pfahlwurzeln bilden. Er hat gezogen und gezogen und ist dabei auf den Hintern gefallen – und zwar ausgerechnet auf eine Steineinfriedung, mit der das Rosenbeet eingefaßt war. Nun klagt er auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall, weil der Nachbar diesen Unfall grob fahrlässig herbeigeführt haben soll. Der Beklagte argumentiert, den Kläger treffe ein erhebliches Mitverschulden, weil er seine Hände anstatt eines Spatens eingesetzt habe."

Frage: "Wie werden Sie denn in diesem Streitfall urteilen?"

"Die Sache ist noch nicht klar. Zunächst sind die Sachverständigen an der Reihe. Denn es muß geklärt werden, ob der Kläger als geübter Hobbygärtner hätte in der Lage sein müssen zu erkennen, daß es sich beim Gewächs nicht um Unkraut, sondern um einen jungen Nußbaum handelt, der üblicherweise Pfahlwurzeln bildet."

Einwand von Wolfram Dübbel: "Aber das merkt man doch, wenn man an einem Nußbaumzweig zieht – die Hände werden bräunlich und es duftet typisch nach Nußöl!"

"Das sagen Sie – aber der Kläger hat durch ein Attest nachgewiesen, daß er zu der fraglichen Zeit wegen einer starken Erkältung den Geruch von Nußöl nicht habe wahrnehmen können. Das ganze entwickelt sich zu einer juristischen Delikatesse – sozusagen mit Nußöl. Denn der Beklagte argumentiert desweiteren, die Nuß, die sich ausgepflanzt habe, sei nicht durch natürlichen Abwurf in das Erdreich des Nachbarn gelangt, sondern könne nur durch ein Eichhörnchen aus dem angrenzenden Stadtpark im Garten des Klägers verbuddelt worden sein. Mithin sei die Stadt Lippstadt zu verklagen. Ich könnte Ihnen noch einiges dazu erzählen, aber jetzt muß ich dringend zu einem Termin!"

Frage: "Ins Gericht?"

"Nein, zu meinem Anwalt!"

Frage: "S i e zu einem Anwalt? Doch nicht etwa wegen eines Nachbarschaftsstreits?"

"Leider doch! Ich will meinem Nachbarn verbieten lassen, nachts bei der Erfüllung der ehelichen Pflichten laut zu ächzen und zu stöhnen."

Frage: "Stört Sie das denn so?"

"Mich eigentlich nicht. Aber meine Frau wird jede zweite Nacht davon wach, weckt mich und sagt, an dem Mann solle ich mir ein Beispiel nehmen."

Wolfram Dübbel
Die Redaktion distanziert sich mit aller Verschiedenheit vom Inhalt der Dübbel'schen Satire und weist jede Haftung für den Klarheitsgehalt der aufgestellten Behauptungen mit größter Verschlossenheit zurück.
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