User fragen - User antworten (Archivteil)

Landschaftsschutzgebiet in Hessen

Maria: “Ein Teil unseres Grundstückes soll unter Landschaftsschutz gestellt werden in Hessen. Wer kann Auskunft dazu geben? Wer kann in einfachen Worten erläutern, was wir auf diesem Teil des Grundstückes noch dürfen. Bei der unteren Naturschutzbehörde waren wir schon, aber...... "

Antwort von Martin: "Da muß man unterscheiden, ob es sich um Flächen innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaft handelt und wie diese Flächen heute genutzt werden. Nachdem inzwischen fast die Hälfte der Fläche Hessens Naturschutz- oder wenigstens Landschaftsschutzgebiet ist ist eine solche Ausweisung inzwischen nichts außergewöhnliches mehr. Wenn Sie nur vom Landschaftschutzgebiet betroffen sind, dürfte folgendes auf Sie zukommen: Sie dürfen in diesem Bereich keine Straßen und Autobahnen mehr bauen, keine Deponien oder Flughäfen anlegen, keine Städte und Siedlungen herstellen, keine Wälder umlegen (ohne entsprechende gleichwertige und gleichartige Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen), keinen Tagebau betreiben, für jeden umgelegten Baum muß ein Ausgleich geschaffen werden, jede Hecke darf nicht mehr im ganzen (sondern nur in mehreren Teilen über mehrere Jahre) verjüngt werden. Ferner sind größere Bodenbewegegungen und damit auch Flurbereinigungsverfahren ausgeschlossen, keine Mulden dürfens aufgefüllt werden, keine Bergkuppen abgetragen werden. Forst- und landwirtschaftliche Nutzung und Jagd bleibt bestehen, wie bisher auch, das Ausbringen von Gülle und Mist unterliegt den gleichen Bestimmungen wie bisher auch. Für Stilllegungsflächen gibts ein paar Cent mehr (als früher). Schuppen und ähnliches sind ein wenig schwerer erlaubt zu bekommen. OpenAir-Veranstaltungen und Moto-Cross-Rennen dagegen sind verboten (Wandern darf man trotzdem). Also: alles in allem bleibts für Sie dabei, wo es war. Innerhalb geschlossener Ortschaften sollten Sie den Schuppen im Garten noch schnell realisieren und die alte Birke noch schnell fällen (wenn Sie sowas haben), denn die Bestimmungen werden etwas strenger (wie außerhalb der Ortschaften auch), aber sie werden nicht "unmenschlich". Zäune und Mauern werden im Schriftteil geregelt. Aber das muß die untere Naturschutzbehörde Ihnen als Betroffenen alles erklärt haben... Achja: bei allen größeren Dingen müssen Sie ab der Inschutzstellung die Naturschutzbehörde fragen. Aber wann bauen Sie schon das nächste Braunkohlerevier? Locker sehen! *DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG!*"
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