Am 1. Oktober 2007 ist die novellierte Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) in Kraft getreten. Damit wurde der
bundesweit einheitliche Energieausweis verpflichtend bei Vermietung und Verkauf eingeführt. Durch eine Übergangsfrist
haben Eigentümer genug Zeit den Ausweis ausstellen zu lassen. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) bietet unter
der Internetadresse www.dena-energieausweis.de nützliche Hilfestellungen: Ein einfacher "Energieausweis-Check" sagt
Gebäudeeigentümern, ob und ab wann sie einen Energieausweis vorlegen müssen und welche Anforderungen er erfüllen muss.
Eine Expertendatenbank ermöglicht die Suche nach Ausweisausstellern vor Ort. Unverändert bleiben die Mindestanforderungen
an die energetische Qualität von Gebäuden, die bereits in der alten Verordnung festgelegt wurden.
Der Energieausweis Schritt für Schritt
Hauseigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965 erbaut wurden, müssen Mietern oder Kaufinteressenten ab dem 1. Juli 2008
einen Energieausweis vorlegen. Ein halbes Jahr später - ab dem 1. Januar 2009 - gilt dies für alle Wohngebäude. Für Büro-
oder andere Nichtwohngebäude wird der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung ab dem 1. Juli 2009 zur Pflicht. Ab dann
sollen auch öffentliche Gebäude, die stark von Besuchern frequentiert werden, eine Vorbildfunktion übernehmen: Energieausweise
müssen in Gebäuden mit mehr als 1000 m² Nutzfläche gut sichtbar ausgehängt werden.

Der Energieausweis hilft bei Kauf, Bau oder Anmietung die Energieeffizienz eines Gebäudes einzuschätzen. Mieter oder Käufer
können einfach ablesen, ob sie mit hohen oder niedrigen Energiekosten rechnen müssen. Das schafft Markttransparenz und ermöglicht
den Vergleich verschiedener Objekte bundesweit.
Verbrauchs- und Bedarfsausweis
Grundsätzlich haben Eigentümer die Möglichkeit, zwischen zwei Varianten zu wählen: Beim Bedarfsausweis ermittelt ein Fachmann
den rechnerischen Energiebedarf und dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle -
wie Fenster, Decken und Außenwände - sowie der Heizungsanlage und des Energieträgers berücksichtigt. Dagegen beruht der Verbrauchsausweis auf dem Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Das Ergebnis dieses Ausweistyps hängt somit stark vom individuellen Nutzerverhalten
ab und ist daher meist weniger aussagekräftig.
"Die dena empfiehlt den Bedarfsausweis", betont dena-Geschäftsführer Stephan Kohler. "Wer ein Auto kauft, will schließlich wissen, wie viel
das Fahrzeug im Durchschnitt auf 100 Kilometer benötigt und nicht, wie viel Kraftstoff bisher verbraucht wurde. Selbst ein Gebäude mit hohem
Energiebedarf kann auf dem Papier wie ein Sparmodell aussehen, wenn es nur wenig genutzt wird."
Egal, ob der Energieausweis auf gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht - er muss individuelle
Modernisierungsempfehlungen enthalten. Die dena empfiehlt, dass der Aussteller die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden
und Fenstern dazu vor Ort prüft.
Bei Wohngebäuden, die vor 1977 gebaut, nicht grundlegend energetisch saniert wurden und weniger als fünf Wohneinheiten haben, ist der
Bedarfsausweis zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wer sich jedoch bis zum 1. Oktober 2008 für einen Energieausweis entscheidet, hat
noch die volle Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisvarianten.
Weitere Informationen zur neuen Energieeinsparverordnung finden Sie unter www.zukunft-haus.info und zum Energieausweis unter
www.dena-energieausweis.de |
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