User fragen - User antworten (Archivteil)

Behindertendusche – wie groß muß sie sein?

Karl S.: Wie groß muß eine behindertengerechte Dusche sein?

Antwort des Baumarkt-Teams: Duschen sind von Rollstuhlfahrern nur nutzbar, wenn sie bodengleich sind. Auch bei älteren Menschen können viele gefährliche Sturzunfälle durch einen stufenlosen Zugang vermieden werden. Die Mindestabmessungen der Dusche betragen 120 mal 120 Zentimeter, bei Rollstuhlfahrern 150 mal 150 Zentimeter. Ein fest montierter, auf die Körpermaße des Benutzers abgestimmter Klappsitz sorgt für ein sicheres Duschvergnügen. Zusätzlich müssen Griffe und Haltevorrichtungen angebracht werden, wobei auf Links- oder Rechtshändigkeit geachtet werden muß.


zum Fragenarchiv
  Suchen:
Wenn Sie mit dem Gedanken liebäugeln, ein Fertighaus oder Holzhaus zu kaufen oder an einem Grund-
stück interessiert sind, sollten Sie das Portal www.fertighaus.de besuchen mit über 2.000 Häusern von rund 90 Fertighaus-Anbietern.
Zur Facebook Seite
Bona Holzpflege
Teckentrup
Bausep
Schiedel
Edinger Fachmarkt
Atrium Duschkabinen