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Hinterlandbebauung - wohnen in zweiter Reihe

Das Bauen wird für viele Familien zunehmend unerschwinglicher. Die Fördergelder des Staates fallen immer dürftiger aus und auch die Grundstückspreise steigen schneller, als das Gehalt des Familienvaters. Da überlegen sich viele Häuslebauer kostengünstige Alternativen. Bei bestehenden Gebäuden werden alle Möglichkeiten des Ausbaus vom Dach bis zum Keller ausgeschöpft. Neubauten werden auf immer kleineren Grundstücken als Reihen- oder Doppelhäuser errichtet. Diese benötigen weniger Platz als freistehende Einfamilienhäuser. Auch das elterliche Grundstück ist interessant. Denn in den 60er und 70er Jahren waren Baugrundstücke oft so großzügig angelegt, dass man darauf auch zwei Einfamilienhäuser hätte bauen können. Hinzu kommt, dass in Deutschland Bauland knapp ist. So finden selbst Besserverdienende häufig kein Grundstück in geeigneter Lage. Sie sind dann froh, wenn sie in zweiter Reihe hinter bestehender Bebauung ihre Villa in Angriff nehmen können.

Wer eine so genannte Hinterland- bzw. Hinterhofbebauung plant, muss jedoch bestimmte Richtlinien beachten. Wie beim "normalen" Neubau ist nicht alles erlaubt, was gefällt. Eine Bebauung auf dem elterlichen Grundstück muss wie eine reguläre Bebauung vom örtlichen Bauamt genehmigt werden. Zudem müssen auch die Abstandsflächen zum Elternhaus und anderen Nachbarhäusern eingehalten werden. Darauf weist der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Rings Deutscher Makler (RDM) hin. Ausnahme: Die Abstandsfläche kann beispielsweise unterschritten werden, wenn für das Grundstück eine entsprechende Baulast eingetragen wird.

Diese freiwillige Verpflichtung wird dann im Baulastenverzeichnis entsprechend festgelegt. Auch die Durchfahrt zum Haus in zweiter Reihe muss gegebenenfalls als Baulast festgelegt werden. Eine Zufahrt muss sein, damit bei einem Brand Menschenrettung und Brandbekämpfung möglich sind. Liegt das Haus weniger als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt, reicht ein geradliniger 1,25 m breiter Zugang. Liegt das Gebäude mehr als 50 m von der Straße weg, können drei Meter breite, ausreichend befestigte Zufahrten gefordert werden. Was möglich ist und was nicht, legen die Landesbauordnungen dar.

Bei der Hinterlandbebauung hat aber nicht nur die Baubehörde das Sagen, sondern auch (und erst recht) die Berufsfeuerwehr. Auch diese bekommt die Planung zu Gesicht und kann "Halt!" sagen, wenn nicht gewährleistet ist, dass ein Löschfahrzeug mit Drehleiter nahe an das Haus "im Hinterland" heranfahren kann. Über 75 % aller Menschen, die bei Feuer umkommen, sterben im Dachgeschoss - und meistens an Rauchvergiftung. Je schneller die Feuerwehr am brennenden Haus ist, je höher die Chance, das Leben zu retten.

Gibt es für das Areal, auf dem das elterliche Grundstück liegt, bereits einen Bebauungsplan, müssen die darin enthaltenen Vorschriften eingehalten werden - so beispielsweise, welche Dachform und Etagenzahl beim Neubau möglich ist. Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, prüft die örtliche Bauaufsichtsbehörde individuell, ob auf dem Grundstück ein weiteres Haus gebaut werden kann. Dazu sollten Bauherren eine Voranfrage mit Kurzbeschreibung ihres Bauvorhabens stellen. Hat die örtliche Behörde keine Einwände, muss das Grundstück in der zweiten Stufe von einem vereidigten Ingenieur vermessen und parzelliert und ein ordentlicher Bauantrag gestellt werden.

Eltern sollten bei der "Hinterlandbebauung" den Grundstücksanteil, auf dem ihr Nachwuchs baut, an die Kinder verkaufen oder verschenken. Denn in Deutschland ist der Grundstückseigentümer auch Eigentümer der darauf befindlichen Gebäude. Dadurch gehört das Eigenheim der Kinder rechtlich gesehen den Eltern, falls sie den Grund und Boden nicht formell an sie übertragen. Dies kann wichtig werden, wenn das Kind mit seinem Lebenspartner baut: Kommt es zur Trennung, verbliebe das Haus sonst beim Grundeigentümer - den Eltern. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Partner beim Bau mitarbeitete oder das Baudarlehen auf seinem Namen läuft.

Man darf nicht davon ausgehen, dass eine Hinterlandbebauung auf jeden Fall genehmigt wird. Vor allem bei denkmalgeschützten Gebäuden sehen es die Planer nicht gerne, wenn das städtebauliche Konzept durchbrochen wird. Zudem bedeutet Hinterlandbebauung eine zusätzliche Flächenversiegelung. Dadurch fallen innerstädtische Freiräume dem Bautrieb zum Opfer. Auch Anwohner können sich durch zusätzliche Nachbarn in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt fühlen. Der Vorteil einer Hinterlandbebauung gegenüber der Neuausweisung eines Baugebiets liegt darin, dass die komplette Erschließung und Infrastruktur wie Schulen, Geschäfte oder ÖPNV bereits vorhanden ist.
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