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Die Satire des Monats Oktober 2002 in unserem Online-Baumarkt

Unser Autor widmet sich dem Rechtsstreit um eine Toilettenbürste, der tatsächlich vor dem Kölner Amtsgericht ausgetragen und mit einem rechtskräftigen Urteil beendet worden ist. Falls der Autor die Namen der Beteiligten geändert und das Verfahren nicht ganz korrekt wiedergegeben hat, so liegt das an der bekannten Niedertracht unseres Mitarbeiters.

Luxus-Toilettenbürste in der Spülmaschine

Richter Borstig zum Kläger Wolfgang Wollemol, Hausbesitzer, und dessen Anwalt Friedhelm Beutelstrick: "Sie verlangen also Schadensersatz dafür, daß der Beklagte Roland Leichte-Nehmer eine angebliche Luxus-Toilettenbürste beim Auszug aus der von Ihnen vermieteten Wohnung in abgenutztem und verschmutzten Zustand hinterlassen hat, sehe ich das richtig?"

Anwalt Beutelstrick: "Richtig, aber es handelt sich nicht um eine angebliche Luxus-Toilettenbürste, sondern um eine Marken-WC-Garnitur mit vergoldetem Haltegriff und Naturborsten aus dem Bauchfell südamerikanischer Orinoko-Schweine. Ich verweise insoweit auf das Gutachten des vereidigten Sachverständigen Luitpold Reinlich."

Richter Borstig: "Ich habe das Gutachten gelesen. Der Herr Sachverständige beziffert den Wiederbeschaffungswert auf einhundert Euro. Was sagen Sie denn dazu, Herr Leichte-Nehmer?"

Der Beklagte, Herr Leichte-Nehmer: "Es handelt sich um normale Abnutzungserscheinungen. Muß ich etwa die Wohnungstür erneuern, wenn sie aufgrund normaler Abnutzung quietscht?"

Kläger Wollemol: "Es geht hier nicht um eine Tür, sondern um eine edle WC-Bürste, die Sie nicht gepflegt haben!"

Anwalt Beutelstrick mit geschwollener Brust: "Wenn Sie als Mieter - wozu Sie verpflichtet sind - die Ihnen anvertrauten und in einwandfreiem Zustand übergebenen Einrichtungsgegenstände regelmäßig gepflegt und gewartet hätten, wäre die beklagenswerte Bürste auch heute noch in gutem Zustand. Es liegt hier grobe Fahrlässigkeit vor im Umgang mit einer WC-Bürste, wenn nicht gar Vorsatz!"

Beklagter Leichte-Nehmer: "Wenn ich diese gequirlte Scheiße da höre..."

Richter Borstig: "Bitte halten Sie sich etwas zurück!"

Kläger Wollemol: "Da sieht man, welchen Charakter der Beklagte hat. Erst vernichtet er meine schöne Toilettenbürste, dann wirft er verbal auch noch mit Fäkalien um sich!"

Anwalt Beutelstrick: "Es wäre dem Beklagten zuzumuten gewesen, die Toilettenbürste regelmäßig in der Spülmaschine zu reinigen. Dann wäre diese immer schön frisch und appetitlich geblieben!"

Richter Borstig: "Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück."

Aus der mündlichen Urteilsbegründung: Die Klage ist ein einziger Scheißdreck und wird abgewiesen.

Wolfram Dübbel
Die Redaktion distanziert sich mit aller Verschiedenheit vom Inhalt der Dübbel'schen Satire und weist jede Haftung für den Klarheitsgehalt der aufgestellten Behauptungen mit größter Verschlossenheit zurück.
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