Richtig böse ist unser Autor geworden, als er hörte, dass sich der Stromkonzern RWE vor Schadensersatzforderungen drücken will, die wegen der umgeknickten Freileitungsmasten und des tagelangen Stromausfalls im nördlichen Münsterland auf ihn zukommen könnten.
Wenn Freileitungsmasten umknicken!An die 50 Freileitungsmasten - sogenannte Gittermasten - sind im Raum nördliches Westfalen umgenickt, als am Wochenende des 25./26. November 2005 Stürme über Deutschland jagten. Wohlgemerkt: Stürme und keine Orkane, geschweige denn Tornados oder Hurrikans. Einem heftigen Sturm muß in Deutschland jedes Bauwerk trotzen können - sollte man meinen. Seit Ende November 2005 wissen wir: Die Gittermasten, die die Stromkonzerne über Deutschlands Felder verteilt haben, tun es nicht.
Ja wie kann das denn sein, wo wir Deutschen doch (angeblich) die besten Stähle herstellen und wo doch bei uns alles durch Normen geregelt ist, was sich nur regeln lässt. Bekanntlich ist auch in einer DIN-Norm geregelt, in welchem Umfang eine Holztreppe knarren darf. Ist das nicht schön?
Die Norm, um die es hier geht, ist die DIN VDE 0210 vom Dezember 1985. Hinter allem steckt also der VDE, genauer das Prüf- und Zertifizierungsinstitut des "VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V." Und so regelt denn seine Norm u.a. die "Normallastfälle MNI - MN5 und den Ausnahmelastfall MA2" und beschäftigt sich mit Seilzugkräften und Windlasten. Das ist schön.
Weit über 150.000 Menschen hatten tagelang keinen Strom. Tiefgekühltes ist also tonnenweise verdorben. Der Verlust des Inhalts einer Tiefkühltruhe kann für viele Menschen ein erheblicher finanzieller Verlust sein. Von weitergehenden Verlusten in der Landwirtschaft, im Einzelhandel, im Gewerbe oder bei Dienstleistern ganz zu schweigen. In der Dunkelheit geht man eben nicht einkaufen und auch nicht in die Wirtschaft.
Das RWE hat schon erklärt, für den Schaden nicht aufzukommen. Das sei höhere Gewalt. Darauf werden sich alle berufen. Der VDE mit seinen hochqualifizierten und diplomierten Ingenieuren, die offenbar Probleme mit der statischen Berechnung von Stahlkonstruktionen haben, und natürlich auch die Stahlbaufirmen, die die Masten aufgebaut haben. Alles schön nach der Norm. Und auch die Versicherungen haben schon abgewunken. Für vom Dach geblasene Ziegel kommt man auf, für das halbe Schwein in der Tiefkühltruhe nicht.
Das Zeichen des VDE pappt auf jedem Lockenwicklerstab und jeder elektrisch betriebenen Friteuse. Ohne VDZ-Zeichen auf dem Hintern darf man de facto in Deutschland noch nicht einmal furzen, jedenfalls nicht unter Zuhilfenahme eines elektrischen Antriebs.
Bleibt als Erkenntnis: Wenn ein Sturm bläst, 20 bis 30 cm Schnee fallen und Regen an den Stromleitungen festbackt, sodass die Gittermasten wegknicken, so ist das kein Fehler in der statischen Berechnung, sondern höhere Gewalt.
Sind ja auch selber schuld, diese westfälischen Familien. Sollen sie doch tiefe Bohrlöcher graben, Energie aus dem Erdinnern gewinnen und diese in Strom umwandeln. Wenn sie es richtig machen, bekommen sie auch vom VDE das berühmte Zeichen. Gegen Erstattung der Prüfgebühr.
Wolfram Dübbel |