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Die Satire des Monats Oktober 2004 in unserem Online-Baumarkt

Unser Satiriker erhielt Einblick in eine Entscheidung des Amtsgerichts Neuss betreffend die Bewachung von Immobilien. Ausnahmsweise stimmen wir den Ausführungen von Herrn Dübbel zu.

Herr Stoffel von der Nachtwächtergesellschaft

Bertram Schuster ist Geschäftsmann. Er hat eine Firma in Mönchengladbach und ein Privathaus in einer ganz anderen Stadt, in Kaarst - 16 km von Mönchengladbach entfernt. Beide Gebäude ließ er von einem Mönchengladbacher Bewachungsunternehmen bewachen und händigte diesem zwei Schlüssel aus.

Wohlgemerkt: Zwei unterschiedliche Schlüssel mit Einprägung unterschiedlicher Schlüsselnummern, wie bei Sicherheitsschlüsseln üblich.

Nach 7 Jahren kündigte er den Bewachungsauftrag für die Firma, nach weiteren drei Jahren auch den für sein Privathaus, und zwar mit sofortiger Wirkung. Da geriet er aber den Falschen, nämlich den flotten Herrn Stoffel junior, von Vater Stoffel in die Firma eingesetzt. Der ererbte Jungunternehmer Stoffel pochte darauf, dass die Kündigungsfrist eingehalten und noch für drei Monate gezahlt werden müsse, monatlich 37,70 DM. Das fand Herr Schuster kleinkariert, ließ beim Bewachungsunternehmen seinen Hausschlüssel abholen, der dort 10 Jahre in einem Schlüsselschrank verwahrt worden war und sah sich alle Unterlagen der Stoffelschen Nachtwächtergesellschaft an.

Und was sahen seine Augen? Der ausgelieferte Haustürschlüssel war der der Firma, fein säuberlich mit Angabe der Schlüsselnummer notiert. Also hatte man bei den Nachtwächtern Stoffel die Schlüssel vertauscht. Im Alarmfall wäre die Stoffeltruppe gar nicht in das Privathaus gelangt, noch nicht einmal durch Einschlagen der Haustür, denn diese ist eine schwere Sicherheitstür.

Der flotte Stoffel junior klagte vor dem Amtsgericht Neuss auf lächerliche 120,73 DM, Verzugszinsen eingeschlossen, für die restlichen drei Monate, obwohl es drei Monate nichts mehr zu bewachen gab, denn die Alarmleitung war abgeschaltet und der (vermeintliche) Hausschlüssel zurückgeben worden.

Herr Schuster erhob Gegenklage und verlangte einige tausend Mark zurück, denn schließlich habe die Stoffelsche Nachtwächtergesellschaft ihm ja gar nicht vertragsgemäß zu Hilfe eilen können, da es den falschen Schlüssel verwahrt und im Verlaufe von zehn Jahren weder jemals die Örtlichkeiten angesehen noch die Richtigkeit des Schlüssels überprüft habe. Was könne er dafür, dass man bei Stoffels den Firmen- mit dem Hausschlüssel vertauscht habe?

Wie ging das Urteil aus? Na wie wohl in unserem Rechtsstaat? Herr Schuster verlor das Verfahren. Er hatte also zehn Jahre für seine Sicherheit bezahlt, die ihm die Nachtwächter aber gar nicht gewähren konnten. Sie hätten im Alarmfall ruhig zu seinem Haus fahren, dort aber nicht eintreten können. Und Herr Schuster hätte in aller Seelenruhe abgemurkst werden können.

Die Richterin erklärte das so: Da nichts passiert sei, stehe dem Herrn Schuster keine Entschädigung zu. Aber wenn er denn zu Schaden gekommen wäre, ja dann hätte er immer noch das Bewachungsunternehmen auf Schadensersatz verklagen können.

Das hat Herr Schuster sehr beruhigt. Hätte man ihn also gekillt, hätte er mit Aussicht auf Erfolg klagen können. Am besten gleich vom Seziertisch oder spätestens aus dem Grab heraus.

Herr Schuster hat die 120,37 DM bezahlt. In drei unterschiedlichen Teilbeträgen auf drei verschiedene Konten der Nachtwächtergesellschaft. Nun rief die Buchhalterin des Unternehmens an: "Was sind das denn für Beträge? Wie lautete denn die Rechnungsnummer? Wie soll ich das denn verbuchen?"

Herr Schuster gab keine Auskunft, sondern meinte zu seiner Frau: "Ein Stoffel ist und bleibt ein Stoffel, auch wenn er ein Obernachtwächter ist."

Wolfram Dübbel
Die Redaktion distanziert sich mit aller Verschiedenheit vom Inhalt der Dübbel'schen Satire und weist jede Haftung für den Klarheitsgehalt der aufgestellten Behauptungen mit größter Verschlossenheit zurück.
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