Starker Regen kombiniert mit Wind stellt besondere Anforderungen an eine Fassade und die Fenster. Besonders der Putz leidet
unter Schlagregen, da das Wasser nicht nur die Fassade herunterläuft, sondern vom Wind regelrecht in den Putz hineingedrückt wird. Auch infolge des
Staudruckes wie beispielsweise über Risse, Spalten oder fehlerhafte Abdichtungen kann das Regenwasser in die Konstruktion eindringen. Speziell bei
hohen Häusern mit keinem oder nur geringem Dachüberstand nimmt die Wasserbelastung überproportional zu. Wasser sammelt sich unter dem Putz, es kommt zu
Frostschäden und Zerstörung des Schutzes. Eine hohe Schlagregenbeanspruchung ist auch im Sockelbereich (Spritzwasserbereich bis zu einer Höhe von etwa
30 cm) zu beobachten.
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Der Schlagregenschutz kann zum einen durch konstruktive Maßnahmen oder zum
anderen durch Putze bzw. Beschichtungen realisiert werden. Zu den konstruktiven Maßnahmen zählen dabei zum Beispiel Außenwandbekleidungen,
Verblendmauerwerk oder Schutzschichten im Inneren der Konstruktion. Welche Maßnahme ergriffen werden muss, hängt vor allem von der Intensität der
Schlagregenbeanspruchung ab. Diese wird durch Wind und Niederschlag sowie durch die örtliche Lage und die Gebäudeart bestimmt. Dabei muss bei Neubauten
dank wasserabweisender Putze und dichter Fenster dem Schlagregenschutz weniger Beachtung geschenkt werden. Bei der Sanierung und Modernisierung von
alter Bausubstanz ist der Schlagregenschutz jedoch nach wie vor ein wichtiges Thema.
Wie bereits erwähnt, muss beim Schlagregenschutz die
örtliche Lage des Gebäudes berücksichtigt werden. Die DIN 4108-3 unterscheidet dabei drei Beanspruchungsgruppen: geringe, mittlere und
starke Schlagregenbeanspruchung. |
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Beanspruchungsgruppe I: Geringe Schlagregenbeanspruchung
- Gebiete mit Jahresniederschlagsmengen unter 600 mm
- Besonders windgeschützte Lagen
Besonderheiten beim Wandaufbau
- Massive Außenwände (Mauerwerk, Wandbauplatten, Beton usw.) und Fertighauswände können mit Außenputz ohne besondere Anforderungen an den
Schlagregenschutz nach DIN 18550-1 versehen werden.
- Einschaliges Sichtmauerwerk nach DIN 1053-1 muss mindestens 31 cm dick sein.
- Außenwände können mit im Dickbett oder Dünnbett angemörtelten Platten oder Fliesen nach DIN 18515-1 versehen werden.
Beanspruchungsgruppe II: Mittlere Schlagregenbeanspruchung
- Gebiete mit Jahresniederschlagmengen von 600 mm bis 800 mm
- Windgeschützte Lagen in Gebieten mit größeren Niederschlagsmenge
- Hochhäuser in exponierter Lage in Gebieten mit wenig Niederschlag
Besonderheiten beim Wandaufbau
- Massive Außenwände (Mauerwerk, Wandbauplatten, Beton usw.) und Fertighauswände müssen mit wasserhemmendem Außenputz nach DIN 18550-1 versehen werden.
- Einschaliges Sichtmauerwerk nach DIN 1053-1 muss mindestens 37,5 cm dick sein.
- Außenwände können mit im Dickbett oder Dünnbett angemörtelten Platten oder Fliesen nach DIN 18515-1 versehen werden.
Beanspruchungsgruppe III: Starke Schlagregenbeanspruchung
- Gebiete mit Jahresniederschlagmengen über 800 mm und starkem Wind
- Hochhäuser in exponierter Lage in Gebieten mit mittlerer Schlagregenbeanspruchung
Besonderheiten
beim Wandaufbau
- Massive Außenwände (Mauerwerk, Wandbauplatten, Beton usw.) und Fertighauswände müssen mit wasserabweisendem Außenputz nach DIN 18550-1 bis
DIN 18550-4 oder Kunstharzputz nach DIN 18558 versehen werden.
- Sichtmauerwerk muss zweischalig nach DIN 1053-1 mit Luftschicht und Wärmedämmung oder mit Kerndämmung (mit Innenputz) ausgeführt werden.
- Außenwände können mit im Dickbett oder Dünnbett angemörtelten Platten oder Fliesen nach DIN 18515-1 versehen werden. Es ist dabei wasserabweisender
Ansetzmörtel zu verwenden.
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