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Der Bauantrag - und was alles dazu gehört

Der Bauantrag ist der wichtigste Schritt auf dem Weg zum eigenen Haus. Bauanträge müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnungen fast für jedes Bauvorhaben gestellt werden. Und sie können auch nur von Personen eingereicht werden, die die "Bauvorlageberechtigung" haben, das sind in aller Regel die Architektinnen und Architekten sowie Bauingeneurinnen und Bauingenieure. Was es mit dieser Berechtigung auf sich hat, erfahren Sie übrigens bei www.das-baulexikon.de.

Architekt Rainer Will aus Büdingen (www.architekt-will.de) hat einmal zusammengetragen, was alles zu einem Bauantrag gehören kann. Wir danken Rainer Will für die Überlassung der Zusammenstellung.
Ein Bauantrag beinhaltet folgende Unterlagen:

Bauantragsformular


Lageplan mit Ortsvergleich und Auszug aus dem Liegenschaftsbuch:
wird beim Katasteramt bestellt, dauert ca. zwei bis drei Wochen.

Freiflächenplan:


Gestaltung der Außenanlagen des zu bebauenden Grundstückes, außerdem werden die erforderlichen Stellplätze dargestellt. Falls im Bebauungsplan gefordert, als Eingriffs- Ausgleichsplan, in dem die bestehenden Pflanz- und Pflasterflächen usw. mit der neuen Gestaltung verglichen und die neu versiegelten Flächen nach Punktesystem berechnet werden.

Abstandsflächenplan:


Hier wird aus der Außenwandhöhe der mindestens erforderliche Grenzabstand berechnet und zeichnerisch dargestellt.

Straßenabwicklung, Fotos, ...:


Erforderlich bei einem Abbruchantrag oder wenn z.B. eine Baulücke geschlossen wird.

Berechnung der Zahl und Größe der benötigten KFZ- & Fahrradstellplätze:


Die Anzahl ist abhängig von der Stellplatzsatzung der betreffenden Stadt oder Gemeinde.

Nachweis eines Spielplatzes für Kleinkinder:


bei Errichtung von mehr als drei Wohnungen

Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung:


Gebäudegröße und sonstige überbaute Flächen und die Bruttogrundfläche der Vollgeschosse werden in Verhältnis zur Grundstücksgröße gebracht. Beide Werte sind oft im Bebauungsplan vorgegeben. Eventuell ist ein Vollgeschossnachweis notwendig.

Bauzeichnungen:


mit allen notwendigen Grundrissen, Ansichten, Schnitten, Maßangaben, Raumbezeichnungen und Eintragung der vorhandenen Geländehöhen. Bei Umbauten Kennzeichnung der bestehenden, abzubrechenden und neuen Bauteile.

Baubeschreibungen:


außer der allgemeinen Baubeschreibung z. B. auch für Feuerungsanlagen (mit Darstellung von Öllagerraum und -menge in Liter, Heizleistung des Heizkessels in KW), Abbruch, Werbeanlagen, Lagerung wassergefährdender Stoffe, Außen- und Innengestaltung an Kulturdenkmälern.

Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277 und der Baukosten



Berechnung der Wohn- und Nutzflächen nach DIN 277



Entwässerungspläne mit Beschreibung:


Lageskizze mit Straßenkanal, Lage und Höhenangaben von Straßenkanal und Gebäude und Sockelhöhe im Schnitt mit Berechnung des anfallenden Regen- und Schmutzwassers.

Antrag auf Ausnahme und Befreiung mit Begründung



Unterschriften des Bauherrn und Architekten:


auf dem Bauantragsformular, Berechnungen, Bauzeichnungen, Flurkarten usw.

Nachweis der Planvorlageberechtigung des Entwurfsverfassers



Versicherungsnachweis des Entwurfsverfassers



Name und Anschrift von Bauherr, Architekt und Bauleiter



Anlageverzeichnis



Abgangs-, bzw. Erhebungsbogen des Statistischen Bundesamtes



evtl. Stellungnahme der Nachbarschaft:


z. B. Zustimmung zu geringerem Grenzabstand oder Grenzbebauung

Statische Berechnung mit Positionsplänen



Schall- und Wärmeschutzberechnung

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