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Baugrube absichern - was muß ich beachten?

Heinz K.: "Ich habe ein Fertighaus gekauft. Zu meinen Vorarbeiten gehört es, das Gelände bzw. die Baugrube entsprechend VOB "abzuschranken". Die Grube befindet sich ca. 3 m vom Gehweg entfernt. Muß dennoch die Grube abgeschrankt werden und wie muß dies sein? Reicht gegebenenfalls ein rot/weißes Plastikband?"

Ein sog. Warnband reicht auf keinen Fall! Zur Sicherheit der Bauarbeiter sind Böschungswinkel (Schrägen im Erdreich) anzulegen, damit niemand senkrecht herabstürzen kann. Zur Sicherheit der Passanten muß ein stabiler Bauzaun um die Grube gezogen werden. Dabei ist es egal, wie weit die Grube von einem Gehweg entfernt ist. Die Vorschriften sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Sie müssen also Ihr Ordnungsamt befragen. Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung windet sich im Schadensfall aus der Haftung, wenn Sie solche Vorschriften nicht beachten.
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