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Der Abwassergebühr bzw. Entwässerungsgebühr entgegenwirken

Deutschlands Gemeinden und Städte pfeifen aus dem letzten Loch. Deshalb entwickeln die Kämmerer erhebliche Aktivitäten, um an der Gebührenschraube zu drehen. Seit Beginn des neuen Jahrtausends haben Sie insbesondere das Regenwasser im Visier. Die Hausbesitzer werden über die Niederschlagswassergebühr zur Kasse gebeten - und kein Gartenhaus, kein Gehweg und keine überdachte Terrasse soll nach dem Willen der städtischen Kassenverwalter übersehen werden.

Um was geht es überhaupt? Von den Dächern fließt Wasser ab, ebenso von Terrassen und Gehwegen. Dieses gelangt in die Kanalisation, die sich im Besitz der Gemeinden bzw. Städte befindet. In ihre Kanalisation haben diese aber wenig investiert. Das Geld, als es noch vorhanden war, ging für Prestigebauten drauf. Die Kanalisation ist fast überall veraltet oder verrottet und fast immer zu klein dimensioniert. Je mehr Straßen und Häuser gebaut wurden und werden, je mehr Wasser floß bzw. fließt in die Kanalisation. Bei anhaltendem Regen oder Wolkenbrüchen kann die Kanalisation aber die Wassermassen nicht fassen. Die Folgen sind Riesenpfützen auf den Straßen, aber auch durch Rückstau verursachte Überschwemmungen der Keller. Vordergründig dienen die steigenden Entwässerungsgebühren der Instandhaltung und dem Ausbau der Kanalisation. In Wirklichkeit dienen die Einnahmen überwiegend dem Füllen der Haushaltslöcher.

Welche Flächen werden gebührenmäßig erfasst?



In die Gebühren einbezogen werden zunächst einmal alle Dachflächen, das ist verständlich, wenn diese das Wohnhaus selbst betreffen. Wird ein Wintergarten an das Wohnhaus gebaut, vergrößert sich die Dachfläche des Hauses. Also vergrößern sich auch die Gebühren. Widersinnig wird das Ganze, wenn 50 m entfernt vom Wohnhaus ein Gartenhaus errichtet wurde. Das hat dann auch ein Dach - eher ein "Dächelchen" - und das Wasser tropft "ganz normal" in den Garten, um dann im Boden zu versickern. Davon muß man aber erst einmal die Gemeinde überzeugen, denn diese geht "selbstverständlich" davon aus, dass das Wasser vom Gartenhäuschen 50 m durch den Garten "strömt", um dann im Abflussschacht der Kanalisation abzufließen.

Dächer und befestigte Flächen
Doch geht es nicht nur um Dachflächen. Auch "private Verkehrsflächen", also der gepflasterte Stellplatz des PKW's oder die Garagenzufahrt gehören zu den Flächen, die erfasst werden. Die Terrasse oder der Zuweg zum Haus werden gerne als "sonstige befestigte Flächen" in die Gebührenrechung einbezogen. Nichts soll dem Auge des Kämmerers entgehen, weshalb allerorten eine sog. Befliegung durchgeführt wurde oder noch wird. Aus der Vogelperspektive wird dann ermittelt, wo jemand auf seinem Grundstück einen Anbau oder "versiegelte Flächen" in Form einer Terrasse oder einer Zufahrt angelegt haben könnte, die noch nicht abwassermäßig erfasst worden sind.

Das Ergebnis der Befliegung wird kartographisch erfaßt, die grafische Darstellung wird dem Hausbesitzer mitgeteilt (siehe Originalabdruck aus dem Wohngebiet einer Kleinstadt in NRW). Nun hat er schwarz auf weiß oder in Farbe, wie die Gemeinde seine Dach- und sonstigen Flächen bewertet.

Was Garagenzufahrten, Terrassen und Gehwege betrifft, so verweisen wir auf den Beitrag " Der Flächenversiegelung entgegenwirken". Mit spezieller Pflasterung kann eine fast 100%-ige Versickerung erreicht werden. Es kann sich also rechnen, eine versiegelte Fläche zu "entsiegeln" und diese Entsiegelung auch der Gemeinde mitzuteilen.

Regenwasserspeicher und gezielte Regenwasserversickerung



Der Gebührenfalle entgehen kann der Hausbesitzer, wenn er das Regenwasser, sofern es vom Dach fließt, in einer Zisterne bzw. einem Regenwasserspeicher auffängt. Er spart dann zweimal: Statt mit Trinkwasser kann er den Garten mit dem Wasser aus dem Behälter bewässern und Entwässerungsgebühren für das Regenwasser fallen auch nicht an. Über Regenwasserspeicherung lesen Sie mehr, wenn Sie hier klicken.

Regenwasserversickerung ist jedoch auch eine Alternative. Hier wird das Regenwasser von den versiegelten Flächen (insbesondere den Dachflächen) gesammelt, abgeleitet und gezielt versickert. Verschiedene Methoden der Regenwasserversickerung im Garten sind Flächenversickerung, Muldenversickerung, Schachtversickerung und Rohrversickerung. Mehr über die verschiedenen Methoden erfahren Sie in dem Spezialbeitrag Gezielte Regenwasserversickerung im Garten.

Gründächer sind ein Sonderfall – aber nicht in allen Städten



Gründächer sind ein Sonderfall, aber nicht in allen Gemeinden und Städten. Einige beziehen Gründächer in ihre Gebührenberechnungen automatisch mit ein, andere nicht. Ob bei der "Befliegung" erkannt wird, welches Dach ein Gründach ist, steht dahin. Auf keinen Fall kann vom Flugzeug aus festgestellt werden, ob es sich (wie am Beispiel einer rheinischen Kreisstadt) um ein „Gründach 1 mit mindestens 5 cm Substrataufbaudecke“ oder um ein "Gründach 2 mit mindestens 10 cm Substrataufbaudecke" handelt. Bei Gründächern fallen generell verminderte Abwassergebühren an und bei Gründächern mit mindestens 10 cm „Substrataufbaudecke“ sind diese noch einmal vermindert.

Wer ein Haus und/oder eine Garage mit Flachdach und diese begrünt hat, tut also gut daran, den Abwasserbescheid in Augenschein zu nehmen und bei einer Nichtbewertung des Gründachs bei der Bauverwaltung vorstellig zu werden.
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