Schallschutzfenster für gestresste Ohren

Wer in der Stadt wohnt, weiß ein Lied davon zu singen, Flughafenanwohner sowieso. Lärm kann ganz schön auf die Nerven gehen und die Lebensqualität ungemein einschränken. Richtiger Lärm bedeutet Stress und daraus können sich sogar körperliche und psychische Beschwerden ergeben. Daher sind in lärmgeplagten Wohnungen Maßnahmen, die den Schallschutz betreffen, besonders gefragt. Dabei wird zwischen vorbeugendem, aktivem und passivem Schallschutz unterschieden.

Vorbeugender Schallschutz ist zu einem großen Teil bereits während der Planung möglich. Er setzt bei der Nutzungsanordnung, der Anordnung der Bebauung und der Bauweise an. Aktiver Schallschutz unterscheidet sich zum passiven Schallschutz darin, dass der eine am Ort der Lärmentstehung (aktiv) und der andere am Ort des Lärmangriffs (passiv) angewendet wird. So greifen Lärmschutzwände oder Flüsterasphalt aktiv am Ort der Lärmentstehung ein. Zum passiven Schallschutz zählen hingegen neben vorgesetzten Wintergärten und schallabweisenden Balkonbrüstungen auch Schall- bzw. Lärmschutzfenster.

Ziel von passiven Schallschutzmaßnahmen ist es, den Innenpegel in Wohnräumen so weit zu reduzieren, dass ein ungestörter Aufenthalt möglich ist. Als lästig empfunden werden Geräusche bereits ab einem Schallpegel von über 30 dB(A). Wobei hier die Dauergeräuschkulisse einer Straße oder andere Lärmquellen gemeint sind. Ein Klavier mit einem Schallpegel von 80 dB(A) wird bei gekonntem Spiel von den meisten nicht als Lärm empfunden. Versucht der Nachbar, mitten in der Nacht und stundenlang, dem Klavier eine vernünftige Melodie abzuringen, sieht alles schon wieder ganz anders aus. Zumal bei Schallpegeln über 65 dB(A) sich Herzfrequenz und Blutdruck erhöhen und die sprachliche Kommunikation zunehmend schwierig wird.

Um ein ungestörtes Wohnen zu gewährleisten, sollte der Schallpegel einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Dieser variiert, je nachdem, ob es sich um einen Schlaf-, Wohn- oder Arbeitsraum handelt. Je nach vorhandenem Außenpegel ist ein unterschiedliches Schalldämmmaß erforderlich. Dieses Schalldämmmaß gibt an, um wieviel sich der Schallpegel zum Beispiel durch den Einbau eines Schalldämmfensters verringert. Dabei sollte man aber auch beachten, dass Fenster mit einem zu hohen Schalldämmaß ein Gefühl von Isolation auslösen können. Dies ist der Fall, wenn überhaupt keine Geräusche von der Außenwelt mehr wahrgenommen werden und die innerhalb eines Gebäudes auftretenden Geräusche dann deutlicher hervortreten und stören.

Einen Überblick über die erforderlichen Schalldämmwerte von Fenstern in verschiedenen Räumen und unterschiedlichem Außenpegel gibt folgende Tabelle.
Lage des Gebäudes Außenpegel Empfohlener Schallpegel Schalldämmwert
des Fensters
Dorf- oder Mischgebiet 60 dB(A) Schlafen 25-30 dB(A)
Wohnen 30-35 dB(A)
Arbeiten 35-50 dB(A)
33 dB
27 dB
15 dB
Stadtmitte 70 dB(A) Schlafen 25-30 dB(A)
Wohnen 30-35 dB(A)
Arbeiten 35-50 dB(A)
43 dB
37 dB
25 dB
Stark befahrene Straße > 70 dB(A) Schlafen 25-30 dB(A)
Wohnen 30-35 dB(A)
Arbeiten 35-50 dB(A)
47 dB
43 dB
30 dB

Da es in Deutschland mehrere Regelwerke (DIN 4109, VDI 2719, 24. BimSchV) gibt, die sich mit der Berechnung von passiven Schallschutzmaßnahmen beschäftigen, sind die Zahlenangaben in der obigen Tabelle lediglich Cirka-Angaben.

In Deutschland wird die Schalldämmung von Fenstern in Schallschutzklassen unterteilt. Die Zuordnung von Schallschutzklassen nach VDI 2719 zum bewerteten Schalldämmmaß und typische Konstruktionen zeigt die folgende Tabelle:
 
Schallschutzklasse Bewertetes Schalldämmmaß Typische Konstruktionen von Fenstern ohne Lüftungseinrichtung
1 25 bis 29 dB Einfachfenster mit Einfachverglasung mit einer Dichtungsebene. Einfachfenster mit Isolierverglasung ohne besondere Dichtung. Verbundfenster mit einer Dichtungebene. Kastenfenster ohne besondere konstruktive Anforderungen
2 30 bis 34 dB Einfachfenster mit Einfachverglasung mit einer Dichtungsebene, Glasdicke = 8 mm. Einfachfenster mit Isolierverglasung mit einer Dichtungsebene, Scheibenaufbau z.B. 4 / 12 / 4. Verbundfenster mit einer Dichtungsebene, Gesamtglasdicke = 8 mm. Kastenfenster ohne besondere konstruktive Anforderungen.
3 35 bis 39 dB Einfachfenster mit Isolierverglasung mit mindestens einer Dichtungsebene. Verbundfenster mit zwei Dichtungsebenen, Scheibenzwischenraum = 40 mm. Kastenfenster mit einer Dichtungsebene.
4 40 bis 44 dB Einfachfenster mit Isolierverglasung mit zwei Dichtungsebenen, bewertetes Schalldämmaß der Verglasung = 45 dB. Verbundfenster mit zwei Dichtungsebenen, Gesamtglasdicke = 14 mm, Scheibenzwischenraum = 50 mm. Kastenfenster mit zwei Dichtungsebenen, Gesamtglasdicke = 8 mm, Scheibenzwischenraum = 100 mm.
5 45 bis 49 dB Verbundfenster mit zwei Dichtungsebenen, Gesamtglasdicke = 18 mm, Scheibenzwischenraum = 60 mm. Kastenfenster mit zwei Dichtungsebenen, Gesamtglasdicke = 12 mm, Scheibenzwischenraum = 100 mm.
6 50 dB Kastenfenster mit getrennten Blendrahmen, besonderer Dichtung, sehr großem Scheibenzwischenraum und Verglasung aus Dickglas.

Nimmt man beide Tabellen zum Maßstab, genügt in Dorf- und Mischgebieten für ein Fenster eines Schlafraumes die Schallschutzklasse 2, während in der Nähe von stark befahrenen Straßen ein Fenster der Schallschutzklasse 5 erforderlich ist. Dabei sollte man jedoch beachten, dass die Ermittlung der Schallschutzfensterklassen nach den Regelwerken DIN 4109, VDI 2719 und der Verkehrslärm-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BimSchV) bei gleichen Lärmbelastungen zu deutlich unterschiedlichen Ergebnissen führt. Je nach angewandtem Regelwerk werden um bis zu 4 Klassen unterschiedliche Schallschutzfenster ermittelt. Dies zeigt deutlich, dass den Betroffenen je nach Anwendungsfall eine recht unterschiedliche Lärmbelastung zugemutet wird.

Der Schalldämmeffekt von Lärmschutzfenstern wird nur im Zusammenwirken mit allen Komponenten erreicht. Glas, Fensterflügel, Blendrahmen, die Abdichtung zwischen Flügel und Blendrahmen und die Dichtung zum Mauerwerk hin müssen stimmen. Die geringste Lücke im System entwertet alle anderen Voraussetzungen.


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