Die Energieeinsparverordnung in der ersten Fassung von 2001 |
| Die Wärmeschutzverordnung wurde am 16.11.2001 durch die Energieeinsparverordnung abgelöst. Die wichtigsten Punkte: Die Niedrigenergiebauweise wurde bei Neubauten zur Pflicht. Dabei soll es künftig nicht nur auf eine bessere Dämmung ankommen, sondern auch auf die Optimierung der Heizsysteme. Auch bei der Altbaumodernisierung wurden strengere Maßstäbe an den Energieverbrauch angelegt. Mittlerweile wurde die Energieeinsparverordnung mehrmals neu verfasst, die Texte können bei der Deutschen Energieagentur Dena angeschaut werden. | |
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