Die Energieeinsparverordnung in der ersten Fassung von 2001

Die Wärmeschutzverordnung wurde am 16.11.2001 durch die Energieeinsparverordnung abgelöst. Die wichtigsten Punkte: Die Niedrigenergiebauweise wurde bei Neubauten zur Pflicht. Dabei soll es künftig nicht nur auf eine bessere Dämmung ankommen, sondern auch auf die Optimierung der Heizsysteme. Auch bei der Altbaumodernisierung wurden strengere Maßstäbe an den Energieverbrauch angelegt. Mittlerweile wurde die Energieeinsparverordnung mehrmals neu verfasst, die Texte können bei der Deutschen Energieagentur Dena angeschaut werden.
  Suchen:
Wenn Sie mit dem Gedanken liebäugeln, ein Fertighaus oder Holzhaus zu kaufen oder an einem Grund-
stück interessiert sind, sollten Sie das Portal www.fertighaus.de besuchen mit über 2.000 Häusern von rund 90 Fertighaus-Anbietern.