Klebstoffe für Bodenbeläge: Allgemeine Grundlagen

Großflächiges Arbeiten


Bei Bodenbelägen werden meist große Flächen verklebt, so daß die im Klebstoff enthaltenen Schadstoffe durch die große Oberfläche zu hohen Schadstoffkonzentrationen in der Raumluft führen. Gleiches gilt selbstverständlich auch für den Belag selbst. Achten Sie deshalb schon bei der Wahl des Bodenbelags auf schadstofffreie Produkte und auch darauf, dass er sich mit möglichst schadstoffarmen Klebstoffen verlegen lässt.

In keinem Fall empfehlenswert sind alle stark lösungsmittelhaltigen Produkte, denn es gibt mittlerweile lösemittelfreie Produkte für jeden Anwendungsfall. Lassen Sie sich nicht erzählen, dass es ausgerechnet für Ihren Fall (Ihre Kombination aus Untergrund und Belag) keinen solchen Kleber gibt!

Lösungsmittel wirken in aller Regel nervenschädigend und bei den üblicherweise verwendeten Lösungsmittelgemischen verstärken sich die gesundheitsschädlichen Effekte auch noch gegenseitig.

Konsequenterweise sind alle lösemittelhaltigen Klebstoffe als ungeeignet für die Verklebung von Bodenbelägen in Innenräumen anzusehen.

Achtung: Weichmacher


Grundsätzlich geeignet sind dagegen die lösungsmittelfreien Dispersionsklebstoffe. Sie enthalten als Bindemittel Kunststoffe (seltener auch Naturlatex) sehr fein verteilt in Wasser und der Klebefilm bildet sich durch Verdunsten des Wassers. Bei der (technisch inzwischen überholten) Gruppe der lösemittelhaltigen Dispersionsklebstoffe sind noch ungefähr 5-10 Prozent Lösemittel enthalten. Durch die Weiterentwicklung der Bindemittel sind diese Lösemittel zwar inzwischen überflüssig geworden, jedoch sind in manchen Klebstoffen die Lösemittel lediglich gegen Weichmacher ausgetauscht worden, welche ebenfalls gesundheitsschädliche Auswirkungen haben. Bei den Weichmachern handelt es sich ganz einfach um solche Lösungsmittel, die einen Siedepunkt oberhalb von 200°C haben und die deshalb nicht mehr unter dem Begriff Lösungsmittel laufen, sondern verharmlosend Hochsieder oder Weichmacher genannt werden.

Kennzeichnungssystem GISCODE


Für Bodenbelagsklebstoffe haben die Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft (GISBAU) das Kennzeichnungssystem GISCODE entwickelt. Die Abkürzung GISCODE steht für Gefahrstoff-Informations-System-Code. Geruchsbelästigungen und Gesundheitsprobleme lassen sich durch die richtige Wahl der Klebstoffe schon im Vorfeld vermeiden und bei dieser Auswahl des geeigneten Klebstoffes hilft unter anderem der GISCODE. Damit kann nämlich auch der Laie die verschiedenen Produkte in geeignete und weniger geeignete Produkte trennen.

Der GISCODE besteht aus einer Buchstaben- und Zahlenkombination. Anhand des Buchstabens kann das Bindemittel erkannt werden und mit Hilfe der Zahlen wird sowohl der Lösemittelgehalt als auch die Lösemittelzusammensetzung verschlüsselt.

Klebstofftyp GISCODE-Kurzzeichen
Dispersion D (D1 bis D7)
Polyurethan RU (RU1 bis RU4)
Epoxidharz RE (RE1 bis RE4)
Zementhaltige Produkte ZP (ZP1 und ZP2)
Stark lösemittelhaltig S (S1 bis S6)

Schutz für Verarbeiter


Nach der Gefahrstoffverordnung bzw. der Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 610 ist jeder Bodenleger verpflichtet, den jeweils ungefährlichsten Klebstoff zu verwenden. Schadstoffhaltige Produkte dürfen nur dort verwendet werden, wo es unvermeidbar ist. Wenn Sie also einen Profi mit den Arbeiten betrauen, achten Sie darauf, dass er sich danach richtet und lassen Sie sich nicht vorschnell mit "ein lösemittelfreier Kleber ist hier nicht einsetzbar" oder "das hält nur mit Polyurethankleber" und ähnlichen Behauptungen abspeisen. Lassen Sie sich die Einhaltung der TRGS 610 schriftlich bestätigen.

Der GISCODE wurde zum Schutz des Verarbeiters entwickelt und berücksichtigt weniger die nur langsam freigesetzten Schadstoffe, die vor allem für den Bewohner der Räumlichkeiten von Interesse sind. Dabei spielen nämlich gerade die beim GISCODE nicht erfassten Stoffe, wie die bereits genannten Hochsieder und Weichmacher, eine wichtige Rolle, weil diese über Jahre hinweg zur Raumluftbelastung beitragen können. An den GISCODE schließt sich hier der EMICODE an.

Zusätzlich EMICODE beachten


Der EMICODE stuft Produkte nach ihrer Belastung der Raumluftqualität in drei Emissionsklassen ein. Viele der namhaften Klebstoffhersteller (nicht alle) haben sich dazu in der Gemeinschaft Emissionskontrollierter Verlegewerkstoffe e.V. (GEV) zusammengeschlossen.

Emissionsklasse
EMICODE® EC 1: sehr emissionsarm
EMICODE® EC 2: emissionsarm
EMICODE® EC 3: nicht emissionsarm

Die Klassifizierung mit den Emissionsklassen EC 1, EC 2 und EC 3 soll eine Orientierungshilfe bei der Auswahl emissionsarmer Bodenbelagsklebstoffe sein. Tatsächlich werden Sie kaum ein Produkt mit EC2 oder EC3 finden: Entweder EC1 oder gar kein EMICODE. Trotzdem:

Wenn ein Klebstoff mit GISCODE D1 und EMICODE EC1 gekennzeichnet ist, haben Sie die größtmögliche Sicherheit, daß von diesem Klebstoff auch langfristig gesehen keine nennenswerten Schadstoffmengen an die Umgebung abgegeben werden.

Anmerkung: Das geschützte Zeichen EMICODE in Verbindung mit den jeweiligen Klassen darf nur von GEV-Mitgliedern verwendet werden. Bei Aussagen wie: "Verlegewerkstoffe, die mit dem GEV-Zeichen EMICODE EC1 als "sehr emissionsarm" gekennzeichnet sind, bieten größtmögliche Sicherheit vor Raumluftbelastung" sollte man sich der Tatsache bewußt sein, daß sich hier die Industrie selbst ein Prüfsiegel geschaffen hat und es sich nicht um die Aussage einer unabhängigen Verbraucherschutzorganisation handelt.

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