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Wenn es in Ihrer Mietwohnung oder im eigenen Haus brennt

Man liest es immer wieder in der Zeitung, man schüttelt bedauernd den Kopf, wenn man im Fernsehen sieht und hört, dass bei einem Feuer Menschen umgekommen sind. Und dann glaubt man, dass einem selbst „so was“ ja kaum passieren kann. Der Redaktion von baumarkt.de ist die Sicherheit ihrer User wichtig. Nehmen Sie sich die Zeit, diese Hinweise durchzulesen. Wenn es brennt, werden Sie dafür keine Zeit haben.

  1. Alarmieren sie unter 112 die Feuerwehr – auch wenn Sie nur einen Brandverdacht haben. Der Einsatz der Feuerwehr kostet nichts. Geben Sie bei einer Alarmmeldung immer bekannt, wer spricht (Ihren Namen nennen), was passiert ist (Brand, Unfall) und wo die Feuerwehr gebraucht wird (Adresse, Anfahrt) und machen Sie Hinweise auf besondere Umstände (z.B. eingeschlossene Personen). Sprechen Sie langsam und deutlich ins Telefon.


  2. Retten! Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung! Stellen Sie fest, ob Verletzte oder Behinderte aus dem Gefahrenbereich gebracht werden müssen. Bringen Sie sich und andere schnellstmöglich in Sicherheit. Brennende Kleidung mit Hilfe von Decken o.ä. löschen. Schließen Sie Fenster und Türen im Brandraum, benachrichtigen Sie alle anderen Mitbewohner und benutzen Sie auf keinen Fall den Aufzug!


  3. Eingeschlossen sein! Wenn Sie vom Brand eingeschlossen sind, entfernen Sie sich soweit wie möglich vom Brandherd und schließen Sie alle Türen zwischen sich und dem Feuer. Machen Sie durch Rufen und Winken am Fenster auf sich aufmerksam. Behalten Sie in jedem Fall Ruhe! Es wird Ihnen geholfen.


  4. Lassen Sie sicherheitshalber die Badewanne mit Wasser voll laufen und kühlen Sie – falls nötig - eimerweise die heiß gewordene Tür zum Treppenhaus oder Nebenraum. Gehen Sie bei Rauchentwicklung in die Knie, hängen Sie sich ein nasses Badehandtuch über Ihren Kopf. Wenn Treppenhaus und Flur nicht in hellen Flammen stehen, sondern „nur“ starker Rauch bemerkbar ist, kriechen Sie vom Brandherd weg.


  5. Löschen! Knapp die Hälfte aller gemeldeten Brandfälle wird noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr von den betroffenen Menschen selbst gelöscht. Löschen sollten Sie aber nur, wenn der Brand noch so klein ist, dass Sie keiner großen Gefahr ausgesetzt sind. Lesen Sie bitte zu diesem Thema unsere Spezialinformationen zum Thema „Löschen - aber mit was?“ und unsere Information über die Handhabung eines Feuerlöschers


  6. Richten Sie den Löschwasserstrahl nur in die Glut, nicht in die Flamme oder den Rauch! Löschen Sie auf keinen Fall brennende Elektrogeräte mit Wasser oder stromleitenden Flüssigkeiten. Entfernen Sie noch nicht vom Feuer erfasste Gegenstände aus dem Raum und schließen Sie unbedingt die Tür hinter sich. Denken Sie auch daran, dass Sie den Brandraum vor dem Eintreffen der Feuerwehr nicht belüften, denn frische Luft ist „Nahrung“ für die Flammen. Wenn Sie dennoch am Fenster um Hilfe rufen müssen, dann öffnen Sie das Fenster nur einen Spalt und hängen eine Decke über den Spalt. Sie müssen in jedem Fall versuchen, den Brand auf den jeweiligen Brandraum zu begrenzen, also eine Ausbreitung zu verhindern.


  7. Wenn ein Entkommen durch den Flur bzw. durch das Treppenhaus unmöglich und die Feuerwehr noch nicht eingetroffen ist, seilen Sie sich dennoch nicht mit einem Bettuch ab. Werfen Sie lieber alle Matratzen auf den Erdboden, veranlassen Sie durch lautes Rufen, dass Ihre Nachbarn weitere Matratzen stapeln. So können Sie einen Sprung aus der 2. oder gar der 3. Etage überleben.


  8. Feuerwehr! Weisen Sie die Einsatzkräfte an der Hauptzufahrt telefonisch oder, wenn Sie sich ins Freie retten konnten, zu Ihrem Haus ein. Machen Sie Rettungs- und Fluchtwege frei und öffnen Sie benötigte Eingänge. Verständigen Sie die Polizei, damit diese Schaulustige fernhält, die die Löscharbeiten behindern. Informieren Sie die Einsatzkräfte der Feuerwehr über die Lage des Brandherdes, eventuell vermisste Personen und besondere Gefahren – etwa Propangasflaschen in der Garage. Stellen Sie sich der Feuerwehr zur Verfügung, da Sie wichtige Orts- und Personenkenntnisse besitzen.


  9. Nach dem Brand! Die vom Brand betroffenen Räume dürfen nicht betreten werden – es können Brandnester lauern. Auch die Statik des Gebäudes kann beeinträchtigt sein und das Dach – falls noch vorhanden – über Ihnen zusammenkrachen. Alle Wahrnehmungen, die zur Ermittlung der Brandursache dienen, müssen weitergegeben werden.
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