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Begriff aus dem Maklerwesen in Bezig auf die Baureife eines Grundstücks. "Voll erschlossen" bedeutet, dass alle Maßnahmen innerhalb einer Erschließung getroffen worden sind. Das Grundstück liegt also am öffentlichen Straßen- und Wegenetz und alle Versorgungsleitungen sind bis an die Grundstücksgrenze gelegt.
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