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schwarz bauen

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Unter einem Schwarzbau ist nicht etwa nur der ungenehmigte Bau eines Gebäudes oder eines sichtbaren Anbaus zu verstehen. Als schwarz gebaut gelten alle Baumaßnahmen, die nicht ausdrücklich im genehmigten Bauplan eingetragen sind. Wenn unter einem Haus, das lt. Bauplan nur halbunterkellert werden sollte, dann aber doch ganz ein ganzer Keller gebaut wird, dann ist dieser andere Kellerteil tatsächlich ein Schwarzbau. Auch der Anbau eines Wintergartens oder der Bau eines freistehenden Gartenhauses kann (kann!) ein Schwarzbau sein. Wenn im Bauplan eine Trennwand von 1,8 m Höhe zum Nachbargrundstück erlaubt ist, so ist die ungenehmigte "Aufstockung" auf 2,10 m ebenfalls ein Schwarzbau, erst recht die Aufstockung eines Gebäudes oder die Umwandlung eines Flachdachs in eine Dachterrasse. Die Gemeinden können, wenn sie dahinter kommen (wenn also der böse Nachbar eine Anzeige macht), eine Strafe verhängen, wobei sie auch verlangen werden, dass nachträglich ein Bauantrag für diese Maßnahmen gestellt wird. Der Bauherr, der den Architekten und Statiker einsparen wollte, ist also dann der doppelt Geschädigte. In Extremfällen kann die Gemeinde auch einen Rückbau verlangen, wie er oft genug auch durch Gerichtsbeschluß durchgesetzt worden ist. Dann rücken Planierraupen an und beseitigen einfach die schwarz gebaute Garage. Grundsätzlich ist mit Schwarzbauten nicht zu spaßen, denn ungenehmigte und meistens statisch nicht berechnete Um- und Anbauten können die Substanz des Hauptgebäudes schädigen. Versicherungen weigern sich auch, für einen Brandschaden aufzukommen, wenn Gebäude oder Gebäudeteile schwarz gebaut, also auch feuerpolizeilich nicht genehmigt worden sind. Dies gilt auch für Schäden am Hauptgebäude, wenn der Brand von einem schwarz gebauten Anbau ausgegangen ist.

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