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Diese Bauweise ist gesetzlich nicht definiert. Jedoch wird unter einer schlüsselfertigen Bauweise verstanden, dass der Bauherr ein Haus erhält, in das er sofort einziehen kann. Dementsprechend gehören zu einem schlüsselfertigen Haus alle Installationsleitungen, die Heizungsanlage, die Bodenbeläge, die Tapeten, alle gesetzlich vorgeschriebenen Dämmmaßnahmen, natürlich Fenster und Türen usw., usf. Im Einzelfall kann durch entsprechende vertragliche Regelung auch eine Einschränkung erfolgen, etwa: "...incl. Estrich in allen Räumen, jedoch ohne Fußboden-Oberbelag wie Teppichboden, Bodenkeramik oder Parkett...."
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