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Ein Gebäude, das auf einem Grundstück ohne direkte Anbindung an eine öffentliche Straße steht, fällt unter den Begriff der rückwärtigen Bebaung.
Die Zufahrt muss dann über ein anderes Grundstück erfolgen, was nur möglich ist, wenn eine entsprechende Verkehrslast im Grundbuch des anderen Grundstückbesitzers verankert ist. Rückwärtige Bebauungen sind so selten nicht, sie können auch Vorzüge haben, weil z.B. der Straßenlärm nur nur gedämpft wahrnehmbar ist. Ein Nachteil sind aber die wesentlich höheren Erschließungskosten, wenn ein neues Grundstück für rückwärtige Bebauung gekauft werden soll, weil dann Abwassser-, Versorgungs- und Kabelleitungen von den Versorgungsunternehmen bis an die Grundstücksgrenze gelegt werden müssen, also 50 oder mehr Meter zu überwinden und damit zu bezahlen sind.
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