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Offene Bauweise hat im Baubereich verschiedene Bedeutungen. Im Bebauungsplan kann die Bauweise als offene oder geschlossene Bauweise festgesetzt werden. In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen errichtet. Die Länge der Hausformen darf höchstens 50 m betragen. Im Bebauungsplan können Flächen festgesetzt werden, auf denen nur Doppelhäuser, nur Hausgruppen oder nur zwei dieser Hausformen zulässig sind. Werden tunnelartige Bauwerke - wie zum Beispiel U-Bahnen - in einer Baugrube errichtet, so spricht der Fachmann ebenfalls von offener Bauweise.
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