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Im baugrundtechnischen Sinne werden natürlich entstandene Lockergesteine als gewachsene Böden bezeichnet. Gewachsener Boden ist unberührter Boden, der durch Verwitterung und durch Ablagerung entstanden ist. Man unterscheidet bindiger Boden, nichtbindiger Boden und organischer Boden, wobei organischer Boden als Baugrund nicht in Frage kommt. Gewachsenen Boden aus Lehm findet man als natürliche Bodenplatte auch heute noch recht häufig in Altbauten und bäuerlichen Anwesen. Jeder Eingriff in den gewachsenen Boden, also jedes Auskoffern einer Straße oder jedes Ausheben einer Baugrube, kann zu Problemen führen. Insofern können in problematischem Gelände Boden- und Gesteinsuntersuchungen notwendig werden, insbesondere bei Hanglagen.
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