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Gemischt belegte Schornsteine sind gemeinsame Schornsteine, an die außer Feuerstätten für feste oder flüssige Brennstoffe auch Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe angeschlossen sind. Die Einleitung der Abgase von Gasfeuerstätten in Schornsteine, an die Feuerstätten für feste oder flüssige Brennstoffe angeschlossen sind, ist dabei nur zulässig, wenn hierfür eine baurechtliche Ausnahme erteilt ist (DIN 18160-1).
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