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Die gefederte Eckverbindung ist eine Variante einer Kasteneckverbindung. Die Federdicke einer gefederten Eckverbindung sollte nicht mehr als 1/4 bis 1/3 der Bodendicke betragen. Die Nut sollte weniger als 0,4 der Seitendicke betragen. Bei Außenecken müssen Nut und Feder besonders genau passen, sonst wird die Verbindung bereits beim Zusammenbau gesprengt. Eine gefederte Eckverbindung eignet sich bei Erzeugnissen aus Vollholz oder Tischlerplatten. Für Spanplatten ist diese Verbindung ungeeignet. Die gefederte Eckverbindung wird grundsätzlich verleimt, in Ausnahmefällen auch genagelt. Regale oder Schubkästen werden mit dieser Art der Eckverbindung gebaut. Anstelle eingeschnittener oder angefräster Federn können auch Federn aus Furnierplatten, Holzfaserplatten oder Querholz eingenutet werden. Bei auf Gehrung geschnittenen Ecken muss die Feder möglichst dicht an die Innenkante gesetzt werden, damit diese so breit wie möglich sein kann.
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