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Steht zum Beispiel der Passus "Erdarbeiten bauseits" in einem Bauvertrag, müssen Käufer von schlüsselfertigen Häusern wachsam sein. Denn, was auf den ersten Blick nach einer Leistung des beauftragten Bauunternehmers aussieht, muss in Wirklichkeit der Bauherr selbst erbringen. Am Ende läuft diese Vertragspassage regelmäßig auf einen Extraauftrag für das ausführende Unternehmen hinaus. Der Ablauf ist stets gleich: Kurz vor Baubeginn weist der Unternehmer auf den Passus im Vertrag hin und fragt, wann der Bauherr die Erdarbeiten erledigen lässt. Der Bauherr ist ahnungslos. Er hat natürlich keine andere Firma mit den Erdarbeiten beauftragt, weil er davon ausging, die Erdarbeiten seien im Festpreis enthalten. Damit dennoch zügig mit dem Bau begonnen werden kann, beauftragt er nun - zwangsläufig - seinen Anbieter zusätzlich auch noch mit den Erdarbeiten. Kaum ein Bauherr riskiert an dieser Stelle Verzögerungen oder gar einen Prozess, um die Rechtmäßigkeit dieser Klausel klären zu lassen. Der Bauunternehmer kassiert also über den vertraglich vereinbarten Festpreis hinaus. Das ist ärgerlich, aber legal, denn nur die zum Festpreis angebotenen Leistungen muss er auch erledigen.
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Weitere Infos: Verband Privater Bauherren (VPB)
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